Erschliessungsplan Gipsstrasse - Steinbreite inkl. Änderung 2000

Sondernutzungsplan · Ehrendingen

Dokument

Nummer
2000-000141
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Ehrendingen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
18.03.1998
In Kraft seit
19.01.2000

Karte

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KANTON AARGAU

ERSCHLIESSUNGSPLAN "STEINBREITE"

gemöss Paragraph 17 BauG

Situation, 1:500

Weitere Bestandteile - Längenprofil"Erschliessungsstrasse Nr. 1"

Verfasser! Datım: Grösse:

Planungsbüro Gebr. Senn 7.1999 SOxBA 5415 Obersiggenthal a u Tel. 056 / 282 31 53 Co Co

Ersetzt Plan vom

Ganzen Text zeigen

5. 1999

15. November 1999 3. August 1999 31. August 1999 bis:

Mitwirkungsbericht vom:

VorprUfungsbericht vom:

29. September 1999

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den A@. Januat 2000

Der Sana iber: HL we

Dffentiiche Auflage vom: N Beschlossen vom Gemeinderat am: NOV. 1999

Der Gemeindeommann;

Genshmigungsvermerk:

Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Baulinien

rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, Paragraph 132 Bau) Strassenlinie = Sockellinie

m blau

0>—- 0 violett OP-&O violett

E ST i schwarz Bereich für Kehrplatz. die genaue Lage und Ausgestaltung wird im

B/A Bauprojekt festgelegt und servitutarisch gesichert.

Baulinien aufgehoben

Baubereich für Fussweg, Breite 2.0 m. Die genaue Loge wird im Bauprojekt festgelegt und servitutorisch gesichert.

Baubereich für Fussweg aufgehoben

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

2. Orientierungsinhalt

AR Datum

blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum blau rechtskröftige Strossenlinien mit Genehmigungsdutum grau bestehende Strassen / Wege

gelb Quartiersammeistrasse SS

hellgelb Quartiererschliessungsstrasse ES

grau Bushaltestelle

violett Gehwege / Fusswege

Be gun Wald

hellgrün Ufergehölz

hellblau Gewässer

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

schwarz Per imeter des Erschl iessungspianes

PEERU IRRE, schwarz Waldbaulinie

RIB — STRATIS'

0) 259

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Tag

3

Bereich für servitutorisch gesicherten Kehrpiatz.

Die genaue Lage und Ausgestaltung wird im Rahmen des Bauprojektss festgelegt,

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GEMEINDE OBEREHRENDINGEN KANTON AARGAU

Erschliessungsplan "GIPSSTRASSE - STEINBREITE"

gemäss & 17 BauG

Situation 1: 500

Verlasser Datum | Grosse | Plan - Nummer

Planungsbüro Gebr. Senn | Sentember 1997 | 60% 147 | 17189.8

5415 Obersiggenthai | Entwurf: Geprüft: | Ersetzt Plan-Nr Te. 2021er |: 170.1

Mitwirkungsbericht vom: März 1996 vVorprüfungsberichtvom. 22. Oktober 1997 Oeffentliche Auflage vom 18. November ds . Dezember 1997

Beschiossen vom Gerneindepat am 5. Januar 1998

Der Gemeinges DefGemeingesggreiber

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den A%.rlärz 498

Erschliessungsplan

"Gipsstrasse" G.R. 2. November 1993

Genehmigungsvermerk

322

& "N

I | Ww2 2 ee

Der Staatsschreiber:

I2;

Legende zum Erschliessungspian

1. Genehmigungsinhalt

Baulinier

Zwangsbaulinier

Strassenlinien (Enieignungsrechi, & 132 BauG'

violett Bereich für Fussweg, Breite 2 m Die genaue wage wırd Im Landumlegungsverlahren festgelegt

dlau/rot Baulinien autgenoper

a I re

blau/rot Strasseniinien aufgehoben

® a &

rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart: ... Leitungsdimensionen: ..

Altweg ee

helibiau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

Waidbaulinıe

neilrot 3aubereich für Kleinbauter

2. Orientierungsinhalt GR Datum rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum GR Datum rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatumi

Baulınıen die Gegenstand einer anderen Vorlage sına

destehende Strassen / Wege karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS

orange Verbindungsstrassen VS

gelb Sammelstrassen SS

nellgeib Erschliessungsstrassen ES

nelivioier! iGenwege ' Fusswege

le Radwege / Raastreiter:

hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler

hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan Gewasser Wald

.....,.,—.—>:. Perimeter des Erschliessungsplanes

Plan: SIT_500, 31.3.95 RM

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

19. Januar 2000

Art. Nr. 2000-000141

Gemeinde Oberehrendingen; Erschliessungsplan "Steinbreite"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

18. November 1999 3. August 1999 31. August – 29. November 1999 30. November 1999 4. Januar 2000 3. Januar 2000

2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung von 1982. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Im rechtskräftigen Erschliessungsplan „Gipsstrasse-Steinbreite“ vom 18. März 1998 wird das Gebiet „Steinbreite“ bereits bezüglich Groberschliessung behandelt. Der vorliegende Erschliessungsplan konkretisiert die Erschliessung und Fusswegführung im Gebiet „Steinbreite“, gestützt auf den rechtskräftigen Erschliessungsplan von 1998 und die erforderliche Landumlegung. Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt durch die 5 m breite Erschliessungsstrasse Nr. 1. Konkretisiert werden auch die Fusswegverbindungen Richtung Dorf und über den Gipsbach in das Gebiet „Altweg“. Die genaue Lage der 2 m breiten Fusswegverbindungen wird im Rahmen der Bauprojekte festgelegt und servitutarisch gesichert. Die Baulinienabstände entsprechen dem Mindestabstand nach BauG. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente:  Erschliessungsplan (Situation) 1 : 500 mit: - Baulinien - Strassenlinien (Enteignungsrecht nach § 132 BauG) - Baubereiche für Fusswege - Bereich für Kehrplatz - Sichtzonen - Aufgehobene Baulinien Versand:

-2-

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Aufgehobene Baubereiche für Fusswege

Längenprofil 1 : 500/50

Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept ist aus kantonaler Sicht situationsgerecht. Die vorgesehene Strassenbreite ist unter dem Aspekt der haushälterischen Bodennutzung und der Situation in der Wohnzone W2 grosszügig bemessen. Angemessen wäre eine Strassenbreite von höchstens 4.50 m. Die Strassenbreite ist jedoch mit der Zusammenlegung der Sockellinien mit den Strassenlinien angemessen. Zudem weist die Gemeinde im Mitwirkungsbericht darauf hin, dass ein durchgehender Ausbau mit einer Breite von 5.00 m nicht zwingend vorgegeben wird. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan „Steinbreite“ der Gemeinde Oberehrendingen vom 30. November 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.

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2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug - Gemeinderat, 5422 Oberehrendingen - Baudepartement - Rechtsabteilung BD - Abteilung Verkehr BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber: