Erschliessungsplan Niederfeld
Sondernutzungsplan · Eiken
Dokument
- Nummer
- 1980-002052
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Eiken
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 28.10.1980
- In Kraft seit
- 28.10.1980
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE EIKEN
.
Kommunaler Überbauungsplan
NIEDBERFELD
Baulinienplan
vertusser Daturr Entw Dez sep | Grosse | Plan Nr MEYER +KOCH Febr. 1980 Am ı Am Ko 60/84 Se Aa en 6,301 | Ersetzt Plan- UÜberholt durch Plan
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»enenmigungsvermerk
Konferenz 31. März 1980
Vorprütung
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN JEBERBAUUNGSPLAN
Dos Genehmigungsverfohren
Dos Genermigungsverfohren bezieht sich nur auf dıe farbig angelegten Baui:nıen, Sıchtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen
Boauiınıen
FREU DI TAT BRRRRE biou Sr Datum, biou
4 4 blau
Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Baulınıen Aufzuhebende Baulinien Aufzunebende Strassenlinien
En \ rot Zu genehmigende Baulinien
RE NERIN RES rot Zu genehmigende Strassenlinien
Pe rot Projektierte Boulınıen, die noch nicht genehmigt werden soilen
N rot Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen orange Zu genehmigende Boulinie (Art !!O der Verordnung über Erstellung,
Betrieb und Unterhalt von eiektrischen Storkstromanlagen vom 7 Jul 1933) Sıehtzonen
RER EEE NDRER, schwarz Sıchtiinıe als Begrenzung der Sichtzonen
EEE heilblau Sıchtzone
Die neitblau ongelegten Fiächen sınd standıg als Sıchtzonen frei zuhaiten Es dürfen keine sichtbenindernden Pfionzen , Eınfriedun gen oder andere Aningen hestenen Das Siıchtfeid der Fahrer muss von 0.60m 300m über Boden frei bleiben
Ausfahrtsbeschrönkungen
- Absolute Anlıegerfreineit
broun Direkte Ausfohrten zwischen den Knoten sınd nicht zulassıg
On } 4 O) ) grun
Kurzfristige Webergangsiösungen bıs zur AÄnlıegerfreiheit
Die Anlıegerfreiheiheit soll moglıchst rasch realisiert werden Neubauten mit direkten Ausfahrten können nıcht bewilligt werden Die bestehenden Ausfohrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert Zweckentfremdung beste hender Ausfohrten sınd wie Neubauten zu behandeln
Langfristige LVebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit
grun Die Anlıegerfreiheit soli erst ın weiterer Zukunft realisiert werden Sowohl beı Neubauten üblıchen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfohrten bis zur Erstellung der ruckwärtigen Erschliessung toleriert
2. Zur Orientierung
karmin Hochleistungsstrosse HLS zinnober Houptverkehrsstrosse HVS orange Sammelstrosse sE geib Erschliessungsstrasse ES dunkeigrou Bestenende Wege
violett Gehweg
bla Rodweg
Ren Peer tele
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs=-und Beschleunigungsspur, Parkplatz
Bepfionzte Flächen, Grünstreifen
Bremen grün
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
28. Oktober 1980
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihren Sitzungen vom 19. September und vom 3. Oktober 1980 gestützt auf S 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates die folgenden Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wettingen; Aenderung Ligusterweg im Ueberbauungsplan "Klosterfeld" Windisch; Ueberbauungsplan "Winkel-Heumatten" Neuenhof; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Glärnischstrasse" Bellikon; Ueberbauungsplan "Bösmatt-Saum-Haldenächer" Lengnau; Ueberbauungsplan "Bodenstrasse" Eiken; Aenderung der Bauordnung und des Zonenplanes im Gebiet "Niederfeld" Eiken; Ueberbauungsplan "Niederfeld" Aarburg; Zonenplanänderung "Steinbillen" Niederrohrdorf; Zonenplanänderung "Bööli" Oberentfelden; Aenderung der Bauordnung Oftringen; Ueberbauungsplan "Gilamstrasse - Zofingerstrasse Peyerland - SBB-Linie Zofingen-Safenwil" (Aenderung und Ergänzung) Wettingen; Ueberbauungsplan "Isatz" Böttstein; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kleindöttingen Endingen; Ueberbauungsplan "Ifang" (Baulinienplan Waldabstand) Hilfikon; Ueberbauungsplan "Baumgartenacker" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Hüsler" Rothrist; Zonenplan und Bauordnung
Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
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Staatsschreiber: