Erschliessungsplan Chaletweg

Sondernutzungsplan · Kirchleerau

Dokument

Nummer
1997-002272
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Kirchleerau
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
07.12.1994
In Kraft seit
12.11.1997

Karte

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KANTON AARGAU

GEMEINDE KIRCHLEERAU

ERSCHLIESSUNGSPLAN „CHALETWEG“

MIT SPEZIALBAUVORSCHRIFTEN

SITUATIONSPLAN 1:500

Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes:

- Längenprofile

ÜBERSICHTSSKIZZE 1:5000

Ganzen Text zeigen

Verfasser

Basler AG Ingenieure + Planer £ Rn Zofingen

Mitwirkungsbericht vom: Vorprüfungsbericht vom:

Öffentliche Auflage vom:

- 2. April 1997

Beschlossen vom Gemeinderat am:

IE Der Gemeindeammann:

\

Genehmigung:

ji

2 5. Juni 1997

Dey Gemeindeschreiber:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 12.November 149+

A IN S RAUMPLANUNG en enl

LEGENDE ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN

1. GENEHMIGUNGSINHALT

Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:

— rot Baulinien ——— orange Schallschutzbaulinie DD —— rot Strassenlinien (Enteignungsrecht $ 132 BauG) an rot Leitungslinien :.Die Kanalisation NW 600-700 ist in ihrer Lage zu

erhalten. Der Zugang zu Kontroll- und Sanierungszwecken ist zu gewährleisten (Enteignungsrecht $ 132 BauG).

Bereich für Fussweg, Breite 2m. Die genaue Lage wird im

violett Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht $ 132 BauG). BE Hellblau Sichtzone; mit der Beobachtungsdistanz B und Knotennn — sichtweite A. en braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei

den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.

Ausfahrt Chaletweg schliessen

..o.on0.. schwarz Erschliessungsbereich Erschliessungsplan Chaletweg

Spezialbauvorschriften:

Zone W2b, Lärmempfindlichkeitsstufe II

- Gebiet mit Ueberschreitung der Planungswerte (Art 23 USG)

Es dürfen Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nur erstellt werden, wenn

a) eine Lärmschutzwand (Höhe = 1.20 m) entlang der K 108 errichtet wird. Die Fenster von lärmempfindlichen Räumen, welche zum Lüften dienen, dürfen nicht in Richtung der Kantonsstrasse K 108 angeordnet werden. Der Aspektwinkel muss < 90° sein.

oder

b) die Fenster lärmempfindlicher Räume, welche zum Lüften dienen, einen minimalen Abstand von 14 Metern zur Kantonsstrasse K 108 haben. Der Aspektwinkel muss <_30 ° sein. Dann ist entlang der K 108 keine Lärmschutzwand nötig.

schwarz

2. ORIENTIERUNGSINHALT

m a Koeca rot Projekt. Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. gelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehwege / Fusswege

JAN

dunkelgrau Bestehende Strassen / Wege

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Pfosten (oder andere bauliche Massnahmen)

Ausfahrt

Chaletweg schliessen

229

von Schöftland Kantonsstrasse K 108

nach Moosleerau

——

® g Sicht 35/90 sicht 35/90 gg PERTTPRRUERETFTERETTTTE, Dann 3 LEE Ad Ale Feb 4 Bath? Shah St 2 Yankee De 1a Suiten 3_Smimtnter Sulmeien" sammen % Summen 3 meta? ı* einletn®stululnlte $ Zuhuinf 2

194

192

I r N | ®

273

Fortsetzung siehe Kommunaler Ueberbauungsplan Helgen Süd / Biel vom 11.7.95

KANTON AARGAU GEMEINDE KIRCHLEERAU

ABTEILUNG RAUMPLANUNG A

KOMMUNALER UÜBERBAUUNGSPLAN

"HELGEN" MIT SPEZIALBAUVORSCHRIFTEN

BAULINIENPLAN 1:500 ETWEG"

EN N . h Rad & N \ Ver fasser Entw.: Gez. Gepr. Grösse Plan Nr BASLER AG Bau Pey Bau 90/126

INGENIEURE Ersetzt Plan Ueberholt durch Plan 90831 1 JURASTY

4800

UND PLANER 7 MH

5.6.1978

vom

Genehmigungsvermerk

Genehmigung durch den Regierungsrat mit Änderungen / Auflagen Aarau,den +. Dezember A294

Regierrugerafes Im pr des Erdeser Hatosm

r Staais: eiber

[4]

LEGENDE ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN

1. GENEHMIGUNGSINHALT Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:

rot Baulinien | ———————n > Be. I rot Spezialbaulinie für Lärmschutzwände _nner,n rot Neubau - Baulinien rot Strassen- / Weglinien GR „ Datum, blau Aufzuhebende Strassen- / Weglinien GR, Datum, blau Aufzuhebende Baulinien sm rot Bereich für Fussweg, Breite 2 m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt. B/A schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz ee I B und Knotensichtweite A. nn hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen ee der Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.

genaue Lage wird mit der Ueberbauung festgelegt.

En zitronengelb Fahrwegrecht, Breite 3 m, zu Gunsten Parzelle Nr. 932. Die BEEREPEN AE schwarz Perimetergrenze Ueberbauungsplan

Spezialbauvorschriften:

ER schwarz Zone W2b, Lärmempfindlichkeitsstufe II - Gebiet mit Veberschreitung der Planungswerte (Art 23 USG)

Es dürfen Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nur erstellt werden, wenn

a) eine Lärmschutzwand (Höhe = 1.20 m) entlang der K 108 errichtet wird. Die Fenster von lärmempfindlichen Räumen, welche zum Lüften dienen, dürfen nicht in Richtung der Kantonsstrasse K 108 angeordnet werden. Der Aspektwinkel muss < 90° sein.

oder

b) die Fenster lärmempfindlicher Räume, welche zum Lüften dienen, einen minimalen Abstand von 14 Metern zur Kantonsstrasse K 108 haben. Der Aspektwinkel muss <_30 ° sein. Dann ist entlang der K 108 keine Lärmschutzwand nötig.

"Der rech Leberb 5.6.1978 "Biel - Hägler - Helgen“ wird durch der Ban

2. ORIENTIERUNGSINHALT

GR __ Datum blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum

GR Dahm_ blau Genehmigte Strassen- / Weglinien mit Genehmigungsdatum

EEE rot Projekt. Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei

den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten.

karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS | ı orange Sammelstrassen SS gelb Erschliessungsstrassen ES

dunkeiviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr hellviolett Gehwege / Fusswege lila Radwege / Radstreifen

dunkelgrau Bestehende Strassen / Wege

HITS

ee hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen

ne schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Pfosten (oder andere bauliche Massnahme)

198

199

Änderungen gemäss Einsprache- ©) Entscheid des Regierungsrates

14 Nichtgenehmigung

238

233

un mn nu

804

229

we. 7,38

von Schöftland

---9

Hauptstrosse K 108

Osse

„Welsh, Weg

Ze _Bielstra,

'Sse

ICHTZ NE 2560—-

nn 945

Der rechtskräftige Überbauungsplan vom 5.6.78 "Biel - Hägler - Helgen" wird durch den vorliegenden Überbauungsplan "Helgen" mit Spezialbauvorschriften ersetzt.

* — ;

947

200

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

12. November 1997

Art. Nr.

1997-002272

Gemeinde Kirchleerau; Erschliessungsplan "Chaletweg" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 28. Oktober 1997

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Chaletweg" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Kirchleerau vom 14. Juli 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 28. Oktober 1997 der Abteilung Raumplanung)  Gemeinderat, 5054 Kirchleerau  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumplanung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber:

Versand: