Erschliessungsplan Langmesser

Sondernutzungsplan · Tegerfelden

Dokument

Nummer
2010-000746
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Tegerfelden
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
26.05.2010
In Kraft seit
26.05.2010

Karte

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SNP-4320-2010-E.pdf

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% Gemeinde Tegerfelden Kanton Aargau . > x H — & EEE u NS & KE Legende zum Erschliessungsplan |, „cd RZ Departement RZ Bau, Verkehr und Umwelt &) & Abteilung Raumentwicklung . : N Erschliessungsplan "Langmesser" AEopeNtugigegnhRl er V rn äss 817 BauG Genehmigung durch den Regierungsrat u BLIBEN Em. PUNBEUE) gemäss $ au en x Aarau,den 26. Mai 2040 — orange Baulinien für Schallschutzbauten co — ont Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) 9 = = iher: BIA & Situati onsplan 1 :500 Der Sjeatsschreiber: er hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A rS oo PERIPPUTTTT ebonononeo teten nos onen, oo : [) , 000000008 Perimeter des Erschliessungsplanes N 6n000000000® 550009000009 Ralhalde S 0008000 Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: / { „onoee®? Lärmschutzvorschriften „os oo09® 2 o # TT 77 grün - Ausnahmen für kleinere Teile des Perimeters gemäss Art.30 LSV möglich oo. - . n ? o Querprofile 1:200; Q2, 04, Q8, Q10 - Die vorgesehenen baulichen Lärmschutzmassnahmen müssen zusammen mit der Erschliessung der Parzellen E? realisiert werden. % - Bis zu einem Abstand von 20m zur Strassenachse der K284 müssen an der Südwestfassade angeordnete, lärmempfindliche N Räume in den Obergeschossen mindestens über ein Fenster an & * ® einer Seitenfassade belüftet werden können oder mit Massnahmen Q4 Q2 vergleichbarer Wirkung (mind. 4 dBA zur Belastung an der stras- R = senseitigen Fassade) abgeschirmt werden. R Empfindlichkeitsstufe II S braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkung bestehender Zufahrt Parzelle 119 hat Besitzstand DD violett Baubereich für öffentlicher Fussweg, Breite mind. 1.50m. Die genaue Linienführung wird im Bauprojekt festgelegt und mit einer Dienstbarkeit = 3 gesichert (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) u = orange Wendeplatz für Winterdienst auf Parzelle 111, Ausführung en = a or | gemäss VSS-Norm 640 052 O si 7 2 KSL Ingenieurbüro AG « Versorgung / Entsorgung » Vermessung « Stahlbetonbau Bande Der Übergang zwischen Bebauung und Magerwiesenfläche MUSS . x £ E Z Ksl. Kirchweg 46, 5415 Nussbaumen « Kläranlagen * Geometer + Stahl- / Holzbau gestalterisch sorgfältig und naturnah realisiert werden v ®. | Tel. 056 296 26 26, Fax 056 2962666 + Verkehrsanlagen ® Geoinformationssysteme « Sanierungen a = a > B © —- . e : 5 - To TI Q2 Querprofile Q2, Q4, Q8 und Q10 Kronenhöhe Lärmschutzdamm/-wand ® | Datum: 27.11.2008 EEE ® ‚ / Y 248 | Erstellt mp ee 2. Orientierungsinhalt eh. ’ = = Visum: Bl Er, 2 € 0 bestehende Strassen / Wege An 2 L E% A T EZ s[Y MER: > Es - = heligelb Erschliessungsstrassen 8, u En Fe LI AL NL ZZ. SS _/ 1: | _ J itwirkungsbericht vom: ntstand aus Plan: BES 0906000000009900000009 77 —Z EA Vorprüfungsbericht vom: 23.12.10 40 Ersatz für Plan: B- hellgrün Hecke 000000000000 = Dorn s.. PEN Öffentliche Planauflage vom: 04 .02.40hi:: 02.03.20 40 Format: 30/97 w2 . soo00s Vz SE EB _ Beschlossen vom Gemeinderatam: 45. Mdira 2o40 ARE: —— m SChWarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan & Ä S ) . u EEE :\projekte\_Tegerfelden\20523.0 Erschliessung Langmesser\Bauprojekt_2008\05_Situation.. ® Ur bialstr. ISSE Kos, Her er NANENS DES NR ee . @sse K284 2.50mi&0m enge Der Gemeindeammani Die Gemeindeschreiberins BT 9 I en Genehmigung: lan Nr. 20523.0/30 ug er E = F ar on gung N; N — I “. a] 2 Ad — SChulh, A = Tl , u =—— 7 —”Q

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

26. Mai 2010

Nr. 2010-000746

Gemeinde Tegerfelden; Erschliessungsplan "Langmesser"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

23. Dezember 2009 1. Februar 2010 bis 2. März 2010 15. März 2010 30. März 2010 28. April 2010

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 15. Januar 1991. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Gebiet Langmesser liegt nordöstlich der Kantonsstrasse K 284. Das teilweise noch unüberbaute Gebiet ist gemäss Zonenplan der Wohnzone E2 mit Sondernutzungsplanpflicht zugeordnet. Mit dem Erschliessungsplan wird die planungsrechtliche Baureife für das Gebiet Langmesser geschaffen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan mit Querprofilen

Versand: 1. Juni 2010

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Erschliessung Das Erschliessungskonzept mit einer hangparallelen Stichstrasse ermöglicht das rückwärtige Erschliessen der Grundstücke entlang der Surbtalstrasse. Die bestehende Strasse Raihalde am Bauzonenrand dient primär zur Erschliessung einer Bautiefe. Die bestehende Langmesserstrasse wird bis zur Parzelle 111 verlängert. Die Linienführung berücksichtigt dabei die überbauten Parzellen 119 und 965 gut. Der Wendeplatz wird noch nicht abschliessend festgelegt, im Situationsplan wird ein Bereich bezeichnet. Der Wendeplatz wird mit dem ersten Bauvorhaben erstellt und mittels Dienstbarkeit gesichert werden. Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen Um die rückwärtige Erschliessung der Parzellen entlang der Surbtalstrasse K 284 rechtlich festzuhalten, ist entlang der K 284 eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung eingetragen. Die heutige Zufahrt auf Parzelle 119 hat Besitzstand. Sichtzonen Beim Anschluss Oberfeld wird entsprechend dem Geschwindigkeitsregime auf der K 284 (V = 60 Kilometer pro Stunde) eine Sichtzone (2,5/80 Meter) korrekt ausgeschieden und rechtsverbindlich festgelegt. Baulinien Entlang der Kantonsstrasse wird neu eine Baulinie für Schallschutzbauten ausgeschieden. Dies ist aufgrund der Lärmsituation notwendig, gleichzeitig kann auch der Aussenraum (Beispiel: offener Sitzplatz, Kinderspielplatz) geschützt werden. Die Festlegung im Unterabstand zur Kantonsstrasse ist zweckmässig. Auf Parzelle 111 grenzt eine Naturschutzzone an die Bauzone. Im Erschliessungsplan wird ein Bereich bezeichnet (ca. 6–10 Meter), welcher naturnah zu gestalten ist. Lärm Im Gebiet Langmesser sind die Planungswerte teilweise überschritten. Die Kantonsstrasse verläuft am südlichen Rand des Südhangs (Hauptwohnseite). Mit dem Bau von Lärmschutzbauten kann das Erdgeschoss geschützt werden. Diese Bauten sind gleichzeitig mit der Erschliessung zu realisieren; deren Kronenhöhe ist gemäss Legende zum Erschliessungsplan verbindlich festgelegt (Querprofile). Im Obergeschoss können die Planungswerte eingehalten werden, wenn mindestens über ein Fenster an einer Seitenfassade belüftet werden kann. Bei den in der E2-Zone zulässigen Ein- und Zweifamilienhäusern ist dies in der Regel ohne Einschränkungen möglich.

-3-

4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Langmesser" der Gemeinde Tegerfelden vom 15. März 2010 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt einen Tag nach der Publikation des Entscheids im kantonalen Amtsblatt. Sie steht still vom Samstag vor Palmsonntag bis Ostermontag, vom 1. Juli bis 15. August und vom 20. Dezember bis 10. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerde beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Verteiler  Gemeinderat, Schulhausweg, 5306 Tegerfelden  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)

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 Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: