Bauzonenplan
Nutzungsplan · Hirschthal · Aufgehoben am 07.04.2021
Dokument
- Nummer
- 1993-006460
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Hirschthal
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 21.12.1993
- In Kraft seit
- 21.12.1993
- Aufgehoben
- 07.04.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
21. Dezember 1993
Me/ek
(6460) Gemeinde Hirschthal; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; ienehmigung mit Auflage und Hinweis; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 13. Oktober 1993. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Detailberatung wird das Wort nicht verlangt. Anschliessend wird in gemeinsamer Abstimmuno mit 112 Stimmen, ohne Gegenstimme, beschlossen: 1. Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Hirschthal im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt: 1.1 Der Bauzonenplan vom 25. September 1992, bereinigt aufgrund der Einspracheentscheide des Regierungsrates, mit folgender Auflage: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die daraus resultierenden, rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. Abt. Raumplanung Nr. 1.2 Der Kulturlandplan vom 25. September 1992
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Sekr.
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1.3 Die Bau- und Nutzungsordnung vom 25. September 1992 mit folgendem Hinweis: Es wird festgestellt, dass Art. 20 Abs. 4 BNO (Unterhalt und Pflege der Naturschutzzonen und -objekte sind Sache der Grundeigentümer) nur im Rahmen der übergeord3 0. OG:.
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neten Gesetze, insbesondere Art. 18 lit. c des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966, angewandt werden kann. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist gemäss dem Bauzonenplan zu ändern. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5042 Hirschthal - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
Präsidentin:
Staatsschreiber: