Bauzonenplan Änderung 1996

Nutzungsplan · Merenschwand · Aufgehoben am 07.06.2023

Dokument

Nummer
1996-001705
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Merenschwand
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
11.06.1996
In Kraft seit
11.06.1996
Aufgehoben
07.06.2023

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 11. Juni 1996

JFG/ek

Art. Nr.

1705

(7235) Gemeinde Merenschwand; Bauzonenplanänderung "Sandgrueb"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 3. April 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Die Bauzonenplanänderung "Sandgrueb" der Gemeinde Merenschwand vom 22. Juni 1994 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses - gleichzeitig mit dem Beschluss des Regierungsrates über den Gestaltungsplan "Sandgrueb" - im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5634 Merenschwand - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident: Abt. Raumplanung Nr.

Staatsschreiber:

20. Juni 1996 bL •".....owtemIr•

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Vor Zt -

19. Juni 1996