Erschliessungsplan Kochsmatt
Sondernutzungsplan · Eggenwil
Dokument
- Nummer
- 1980-000418
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Eggenwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 27.02.1980
- In Kraft seit
- 27.02.1980
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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KOEHSMAÄTT
Baulinienplan 1:500
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN
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Uebersichtsskizze 1: 25000
oa 1} 2| 247 EGGENWIL HALLER Datum Entw Gepr Grösse Rev Plan Nr. PLANUNGEN Jan. 1978 UH 1681 39 Mai 1978 ae Ersetzt Pion Veberholt durch Piaon 8967 WIDEN vom Nr: vom: Nr.
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Ganzen Text zeigen
*fentiiche Planauflager vom: /F.lh IS/AUEIFREL seschiossen von der Einwohnergemeindeversammlung mir KERLE
Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber
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enehmigungsvermerk:
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Ernst Salm
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schwarz hellblau
braun
grün
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kormin zinnober orange gelb dunkeigrou violett
lila hellgrau feldgrau
grün
ı Dos "Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.
Boaulinien
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien
Aufzuhebende Strassenlinien
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Strassenlinien
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden suften
Zu genehmigende Boulinie (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)
Sichtzonen
Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzone
Die hellblau ongelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten.Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben.
Ausfahrtsbeschrünkungen
= Absolute Anliegerfreiheit Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.
= Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit
Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
= Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.
2. Zur Orientierung
Hochleistungsstrasse HLS Hauptverkehrsstrasse HVS Sammelstrasse ss Erschliessungsstrasse ES Bestehende Wege
Gehweg
Rodweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplatz
Bepflanzte Flächen, Grünstreifen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemöss Zonenplan
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Anpassung
an Projekt R. Knoblauch‘ ‚ WOHLEN
O nach Bremgarten 8
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
27. Februar 1980
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Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 22. Februar 1980 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsregelementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Obersiggenthal; Ueberbauungsplan "General Guisanstrasse" (Trottenstrasse - Breitenstrasse) (Botschaft Nr. 2318 vom 7. Januar 1980) - Remigen; Ueberbauungsplan "Hintere Trotte - Lee" (Botschaft Nr. 2319 vom 7. Januar 1980 - Auw; Aenderung der Bauordnung (Botschaft Nr. 2329 vom 28. Januar 1980) - Eggenwil; Ueberbauungsplan "Kochsmatt" (Botschaft Nr. 2330 vom 28. Januar 1980) - Eiken; Ueberbauungsplan "Schupfarterstrasse - Buchhalde" (Botschaft Nr. 2331 vom 28. Januar 1980) - Magden; Ueberbauungsplan "Weingarten" (Botschaft Nr. 2332 vom 28. Januar 1980) - Veltheim; Ueberbauungsplan "Werd" (Botschaft Nr. 2334 vom 28. Januar 1980) - Auw; lieberbauungsplan "Tschoupis" (Botschaft Nr. 2340 vom 4. Februar 1980) - Erlinsbach; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Brühl-Kilbig" (Botschaft Nr. 2342 vom 4. Februar 1980) - Leuggern; Zonenplanänderung und Ueberbauung splan "Brüel" (Botschaft Nr. 2343 vom 4. Februar 1980) - Möhlin; Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 2344 vom 4. Februar 1980) - Zuzgen; Ueberbauungsplan "Bummerten-rellmatt" (Botschaft Nr. 2345 vom 4. Februar 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
- 2 Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: i.V.