Erschliessungsplan Kochsmatt

Sondernutzungsplan · Eggenwil

Dokument

Nummer
1980-000418
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Eggenwil
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
27.02.1980
In Kraft seit
27.02.1980

Karte

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KANT( N

KOEHSMAÄTT

Baulinienplan 1:500

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN

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Uebersichtsskizze 1: 25000

oa 1} 2| 247 EGGENWIL HALLER Datum Entw Gepr Grösse Rev Plan Nr. PLANUNGEN Jan. 1978 UH 1681 39 Mai 1978 ae Ersetzt Pion Veberholt durch Piaon 8967 WIDEN vom Nr: vom: Nr.

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*fentiiche Planauflager vom: /F.lh IS/AUEIFREL seschiossen von der Einwohnergemeindeversammlung mir KERLE

Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber

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enehmigungsvermerk:

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Ernst Salm

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grün

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kormin zinnober orange gelb dunkeigrou violett

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grün

ı Dos "Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Boaulinien

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien

Aufzuhebende Strassenlinien

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Strassenlinien

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden suften

Zu genehmigende Boulinie (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)

Sichtzonen

Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen

Sichtzone

Die hellblau ongelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten.Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben.

Ausfahrtsbeschrünkungen

= Absolute Anliegerfreiheit Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.

= Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit

Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

= Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

Hochleistungsstrasse HLS Hauptverkehrsstrasse HVS Sammelstrasse ss Erschliessungsstrasse ES Bestehende Wege

Gehweg

Rodweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplatz

Bepflanzte Flächen, Grünstreifen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemöss Zonenplan

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Anpassung

an Projekt R. Knoblauch‘ ‚ WOHLEN

O nach Bremgarten 8

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

27. Februar 1980

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Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 22. Februar 1980 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsregelementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: - Obersiggenthal; Ueberbauungsplan "General Guisanstrasse" (Trottenstrasse - Breitenstrasse) (Botschaft Nr. 2318 vom 7. Januar 1980) - Remigen; Ueberbauungsplan "Hintere Trotte - Lee" (Botschaft Nr. 2319 vom 7. Januar 1980 - Auw; Aenderung der Bauordnung (Botschaft Nr. 2329 vom 28. Januar 1980) - Eggenwil; Ueberbauungsplan "Kochsmatt" (Botschaft Nr. 2330 vom 28. Januar 1980) - Eiken; Ueberbauungsplan "Schupfarterstrasse - Buchhalde" (Botschaft Nr. 2331 vom 28. Januar 1980) - Magden; Ueberbauungsplan "Weingarten" (Botschaft Nr. 2332 vom 28. Januar 1980) - Veltheim; Ueberbauungsplan "Werd" (Botschaft Nr. 2334 vom 28. Januar 1980) - Auw; lieberbauungsplan "Tschoupis" (Botschaft Nr. 2340 vom 4. Februar 1980) - Erlinsbach; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Brühl-Kilbig" (Botschaft Nr. 2342 vom 4. Februar 1980) - Leuggern; Zonenplanänderung und Ueberbauung splan "Brüel" (Botschaft Nr. 2343 vom 4. Februar 1980) - Möhlin; Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 2344 vom 4. Februar 1980) - Zuzgen; Ueberbauungsplan "Bummerten-rellmatt" (Botschaft Nr. 2345 vom 4. Februar 1980) Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

- 2 Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: i.V.