Erschliessungsplan Im Hägeler

Sondernutzungsplan · Remetschwil

Dokument

Nummer
1978-002034
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Remetschwil
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
30.10.1978
In Kraft seit
30.10.1978

Karte

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Text

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OEFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 3.4.78 BIS 3.5.78 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 23.6.1978 . ı DER GEMEINDE AMMANN

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DER GEMEINDESCHREIBER

GENEHMIGUNGSVERMERK

Genehmigung ‚durch den Grossen Rat Aarau, den IA DKL ATFE CRRB-Nr. 203%£ . vom 6. Nov. A375) im Auftrags des Grossen Rates

Der Siaaisschreiver:

In Vertretung

ZONENGRENZE

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dunkelgrau

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vom Grossen Rat. oder.

Aufzuhedende - Baulınen Aufzuhebdende Weginien rot darshgestrunen )

Zu genehmigende Baulinen

Zu genehmigende Weg- und Sockeilnıen

Proesterts Baulinien, die noch nicht genehmigt werden. sollen

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als. Begrenzung der Sıchtzone S

Sichtzone

Die helibiau angeiegien. Fiochen sind ständig .ais Sichtzonen freizungiten: Es durften doraut keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder

andere Aniagen bestehen Das Sichtfeld der: Fahrer muss von O8Om 5 300m über der Fahrbahn rei hieiben Ver { konnen unter der Bedingung , dass sie dos Astwerk jederzeit auf mn 300m auf

suchthahindernd wirken ur geschnitten wird, zugeiossen werden

Ausiritt=. und. . Ausfahrys

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ucken. aut. Sind 5x 3 ‚jeder. Art: nur. De; der im Jede Sspien lussen zugeinssen Die dieser Beschränkung ' unter warfenen Strecken sind .angs der Weglinie grün gekennzeichnet Bestehende Austährten bie: ben für die bisherie Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen nın aufrachterhalte:

Zugänge Flur 5 auch... far” Bahr

ange a estgeiegten Wegunsc

Ausfahrverhot

Fohrbare „Zugänge ‘zur ‚Strasse von Baugrundst der Art nur bei den. im Ueberbauungsplan festg sen Die dieser Beschrünkung unterwortenen Strec

aus sind tur. Fahrzeuge "je: 3 Wegonschlissen zugelgesind !Angs den Weg:

braun SBSEERE ENG Bestehende Ausfahrten hi n tür die bisherige Let ung und Nutzung auf Zusehen Sin gufrechternelten . Zir Öhentierung bestehende Wege Hauptstrasse Nebenstrasse ae] Reigen ser. arhergiraäsen

Satenfreinet und. Versensteier

Refugen, Bushaltestellen, Verso ger

Zönengrenze und Tonenenberachnungen gemass : Gemendebauvorsennfren

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

31. Oktober 1978

Sa/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 1978 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Zofingen; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Rebbergstrasse"/Aufhebung der Verbindungsstrasse Rebbergstrasse - Rosengartenstrasse Wittnau; Teilgenehmigung der Gemeindebauordnung Bellikon; Ueberbauungsplan "Hasenbergstrasse" Kallern; Ueberbauungsplan "Hinterbühl" Mettau; Ueberbauungsplan "Räbächerli" Rheinfelden; Ueberbauungsplan "Kapuzinerberg Süd-Ost" Widen; Aenderung Zonenplan und Zonenordnung "Schachenfeld" Lengnau; Ueberbauungsplan "Zürcherstrasse" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Hägeler" Benzenschwil; Aenderung der Bauordnung Birrhard; Ueberbauungsplan "Bifang" und Spezialbauvorschriften "Bifang". Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber i.V.: