Bauzonenplan

Nutzungsplan · Remetschwil

Dokument

Nummer
1996-001848
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Remetschwil
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
10.09.1996
In Kraft seit
10.09.1996

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

10. September 1996

Me/ek

Art. Nr.

1848

(7305) Gemeinde Remetschwil; Bauzonenplan, Bauordnung, Kulturlandplan, Nutzungsordnung, Änderungen am Bauzonen- und Kulturlandplan; Genehmigung mit Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 26. Juni 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommissions beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Aus der Mitte des Rates wird das Wort dazu nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit, bei 8 Gegenstimmen, beschlossen:

Für die am 7. März 1994 von der Gemeinde Remetschwil beschlossene Vorlage wird folgende Feststellung gemacht: Bauordnung / Nutzungsordnung Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, die Bauordnung, der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung vom 7. März 1994, bereinigt aufgrund der Einspracheentscheide des Regierungsrates, sowie die beiden Bauzonen- und Kulturlandplanänderungen vom 5. Dezember 1994 der Gemeinde Remetschwil genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

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Abt. Raumplanung Nr.

18. Sep. 1996 Chef I

GK

tsZ

I

fisJ

Sekr.

-2

Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5453 Remetschwil - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

63-e

Staatsschreiber: i.V.