Bauzonen- und Kulturlandplan

Nutzungsplan · Baden · Aufgehoben am 28.02.2023

Dokument

Nummer
1996-001945
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Baden
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
12.11.1996
In Kraft seit
12.11.1996
Aufgehoben
28.02.2023

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 12. November 1996

Me/ek

Art. Nr.

1945

(7362) Gemeinde Turgi; Zonenplan (Bauzonen- und Kulturlandplan), Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. August 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Für die am 24. November 1995 von der Gemeinde Turgi verabschiedete Vorlage wird folgende Auflage gemacht: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die rechtskräftigen Waldgrenzen gemäss § 8 FoV im Bauzonenplan nachzutragen. 2. Im übrigen werden der Zonenplan (Bauzonen- und Kulturlandplan) sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Turgi vom 24. November 1995 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5300 Turgi - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident: Abt. Raurrip"in_s.

21. Nov. Chef

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