Bauzonen- und Kulturlandplan
Nutzungsplan · Baden · Aufgehoben am 28.02.2023
Dokument
- Nummer
- 1996-001945
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Baden
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 12.11.1996
- In Kraft seit
- 12.11.1996
- Aufgehoben
- 28.02.2023
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 12. November 1996
Me/ek
Art. Nr.
1945
(7362) Gemeinde Turgi; Zonenplan (Bauzonen- und Kulturlandplan), Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. August 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Demgemäss wird stillschweigend beschlossen: 1. Für die am 24. November 1995 von der Gemeinde Turgi verabschiedete Vorlage wird folgende Auflage gemacht: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die rechtskräftigen Waldgrenzen gemäss § 8 FoV im Bauzonenplan nachzutragen. 2. Im übrigen werden der Zonenplan (Bauzonen- und Kulturlandplan) sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Turgi vom 24. November 1995 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5300 Turgi - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident: Abt. Raurrip"in_s.
21. Nov. Chef
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