Erschliessungsplan Kirchenacker Änderung 1989

Sondernutzungsplan · Fischbach-Göslikon

Dokument

Nummer
1992-000871
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Fischbach-Göslikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
24.03.1992
In Kraft seit
24.03.1992

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Fischbach-Göslikon mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

SNP-4067-1992-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

SNP-4067-1992-E.pdf

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

KANTON AARGAU GEMEINDE FISCHBACH-GOESLIKON

Kommunaler Überbauungsplan

Kirchenacker aenoerungen I989

Situation 1:500

Verfasser: R.KNOBLAUCH

Br A Dipl. SE yISIA

Gepr. Grösse Plan Nr =...) 60x75 _| 2328/1

Überholt durch Plan Reg. Nr. |

Ganzen Text zeigen

Ersetzt Plan ‚Sept. 73 .Nr. _-

< o

5610 WOHLEN

vom

Öffentliche me vom :

Beschlossen gr ae Einwohnergemeindeversammlung

per Gemei

Noms -ui N "

!

} pP

Pr “ı/

deämmann Der Gemeindeschreiber

x

‚=enenmigung GUFEN Ge Ueneimigungeverner : Aarau, den 24 VIZE ATDZ A 2%2.0.% LI RRB-Nr. 77 von OD AHV2 A902

im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN

I. Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfohrtsbeschränkungen. Baulinien z GR.Dotum blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien SAgDatumg blau Aufzuhebende Boulinien . Te blau Aufzuhebende Strassenlinien rot Zu genehmigende Baulinien NND Zu genehmigende Strassenlinien BI neue. rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen a en. rot Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen orange Zu genehmigende Baulinie (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromonlagen vom 7. Juli 1933) Sichtzonen et ng zer. schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen Tre Kellblau Sichtzone " Die hellblau angelegten Flächen sind ständig ols Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 080m"3.00m über Boden frei bleiben. 2. Zur Orientierung CO] karmin Hochleistungsstrasse HLS ur. Zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS CE | orange Sammelstrasse ss Br gelb Erschliessungsstrosse ES Be) dunkelgrau Bestehende Wege En | violett Gehweg Beer. ille Radweg Br] / Bellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler gu feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs"und Beschleunigungsspur, Parkplatz Bra (gen Bepflonzte Flächen, Grünstreifen u 5 mm Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplon Ausfahrtsbeschränkungen Rn - Absolute Anliegerfreiheit (a) braun Direkte Ausfehrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. = "Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit {b,) grün Die Anliegerfreiheineit soil möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln. ” Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit. iO) grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden.

Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

"u

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

24. März 1992

Me/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften Aarau (3), FischbachGöslikon, Künten, Lupfig, Obersiggenthal, Wettingen, Bünzen sowie Stetten durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme

kern.

• %'

-at/ (

Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 19. Februar 1992 gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (5882)

Ganzen Text zeigen

Aarau; Aenderung der kommunalen Ueberbauungspläne "Oberes Zelgli, Gönhard, Balänenweg, Laurenzentorgasse, Telli (Bereiche östlich Neumattstrasse, Eggstrasse und Rütmattstrasse)"

(5883)

Fischbach-Göslikon; kommunaler Ueberbauungsplan "Kirchenacker", Aenderung 1989

(5884)

Künten; kommunaler Ueberbauungsplan "Künterstrasse"

(5885)

Lupfig; Zonenplanänderung "Altersheim"

(5903)

Aarau; Revision der Bauordnung

(5904)

Aarau; Bauzonenplanänderung "Ziegelrain"

(5905)

Obersiggenthal; kommunaler Ueberbauungsplan "Häfeler-Ost"

(5907)

Wettingen; Bauzonenplan-Aenderung "Klostergebiet"

(5908)

Bünzen; kommunaler Ueberbauungsplan "Mitteldorf"

(5909)

Stetten; Bauzonenplanänderung "Oberdorf"

Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

egvd.:

A

AZKr Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: i V.