Bauzonen- und Kulturlandplan Änderung 2006

Nutzungsplan · Brugg · Aufgehoben am 24.03.2021

Dokument

Nummer
2006-000810
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Brugg
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
24.10.2006
In Kraft seit
24.10.2006
Aufgehoben
24.03.2021

Karte

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Text

NUPLA-4095-2006-E.pdf

Protokoll des Grossen Rats Sitzung:

24. Oktober 2006

Sch/ek

Art. Nr.

2006-0810

(GR.06.129-1) Gemeinde Brugg; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Teilbereich 1 Bruggerberg; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 5. Juli 2006. Für die Kommission UBV referiert deren Präsident, Erwin Berger, Boswil. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrats. Stillschweigend treten auf die Vorlage ein: CVP- und SP-Fraktionen. Eintreten Walter Forrer, Oberkulm, spricht für die FDP-Fraktion. Seitens des Regierungsrats nimmt Baudirektor Peter C. Beyeler Stellung. Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Keine Wortmeldungen Die beiden Anträge werden in gesamthafter Abstimmung mit 62 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: 1. Die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Teilbereich 1 Bruggerberg der Stadt Brugg vom 6. Septebmer 1996, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats, wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem Rechtsschutzverfahren. Protokollauszug Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU Rechtsabteilung BVU Stadtrat Brugg, 5200 Brugg Staatskanzlei (Publikation) Versand:

-2-

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Parlamentsdienst Präsidentin:

Ratssekretär:

Planänderung (Teil West)

Plan Teil West (lediglich orientierend; rechtsverbindlich sind die Katasterpläne / Vereinbarungspläne)

O Teil

> st =

Legende: Perimeter Beschluss GR 16. Januar 2001

neu zu genehmigen: Naturschutzzone (neu) Bauzone W2 (neu) Gestaltungsplanpflicht

unverändert: Naturschutzzone (rechtskräftig) noch nicht entschieden (sep. Verfahren) Rechtskräftige Bauzone

Planänderung (Teil Ost)

Plan Teil Ost (lediglich orientierend; rechtsverbindlich sind die Katasterpläne / Vereinbarungspläne)

Legende: Perimeter Beschluss GR 16. Januar 2001

Neu zu genehmigen: Naturschutzzone (neu) Bauzone W2 (neu) Gestaltungsplanpflicht

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unverändert: Naturschutzzone (rechtskräftig) Noch nicht entschieden (sep. Verfahren) Rechtskräftige Bauzone