Wiedererwägung Parzelle 1049

Statische Waldgrenze · Würenlos

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Würenlos
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
20.04.2020
In Kraft seit
20.04.2020

Karte

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Text

M*

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KANTON AARGAU

WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: SBC1

0

Km

0.01

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Stand: 20.04.2020

A

Massstab: 1:500

Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

Gemeinde: Würenlos Öffentliche Auflage: 30. April 2020 bis 29. Mai 2020

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

earcel Murfi, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 20.04.2020

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau

agis