Kulturlandplan
Nutzungsplan · Abtwil
Dokument
- Nummer
- 1991-001268
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Abtwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 14.05.1991
- In Kraft seit
- 14.05.1991
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
14. Mai 1991
Me/ek
(5644) Gemeinde Abtwil; Anpassung des kantonalen Gesamtplans Baugebiet/Kulturland; Nutzungsplan Baugebiet (Revision); Nutzungsplan Kulturland; Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage Nr. 5644 vom 18. Februar 1991. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat in drei getrennten Abstimmungen mit je grosser Mehrheit beschlossen:
Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist entsprechend dem Bauzonenplan der Gemeinde Abtwil zu ändern. 2. Es werden der revidierte Nutzungsplan Baugebiet und der Nutzungsplan Kulturland der Gemeinde Abtwil vom 22. November 1989 im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG mit folgenden Aenderungen genehmigt: Die Dorfzone auf den Parzellen 35, 562, 603 und 625 wird nicht genehmigt. Die Gemeinde wird aufgefordert, diese Flächen zusammen mit den Parzellen 539 und 619 der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Dieser Beschluss ist dem Gemeinderat zur Eröffnung gegenüber den Eigentümern der betroffenen Parzellen mitzuteilen. 3. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Abtwil vom 22. November 1989 wird im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber: i.V.