Erschliessungsplan Binzstrasse / Müllerai
Sondernutzungsplan · Oeschgen
Dokument
- Nummer
- 1993-000638
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Oeschgen
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 02.03.1993
- In Kraft seit
- 02.03.1993
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN
Altisacher
I. Dos Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschrankungen
Baulinien GR Datum _ plau Vom Grossen Rat oder Regierungsrot genehmigte Baulınien GR _Datum blau Aufzuhebende Baulinien blau Aufzuhebende Strassenlinien ,————————— Y0t Zu genehmigende Baulinien rot Zu genehmigende Strassenlinien au Deren Projektierte Baulinien , die noch nıcht genehmigt werden sollen nn ed Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen oronge Zu genehmigende Baulinie (Art IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933) Sichtzonen —- —- — schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen en hellblau Sichtzone
Die hellblau angelegten Flöchen sind ständig als Sichtzonen frei zuhalten, Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von
0.60 -3.00m über Boden frei bleiben
Ausfahrtsbeschränkungen
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- Absolute Anliegerfreiheit
u On 2 braun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig
Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit RE ; grün Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisıert werden
Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden
Die bestehender Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfchrten sind wie Neubauten zu behandeln
- Langfristige Lebergangslösung bis zur Anliegerfreineit + ©) m} grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bouten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert
2. Zur Orientierung
karmin Hochleistungsstrasse HULS zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS orange Sammelstrasse 5 gelb Erschliessungsstrosse ES dunkelgrau Bestehende Wege violett Gehweg lo Rodweg hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler feldgrau Refugien , Bushaltestellen, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur , Parkplatz grün Wald E z I hellgrün Feldgehölz — Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan u Löschdruckgrenze 36000m u,M gemass Zonenplan — u DIOU Bachleın
KANTON AARGAU GEMEINDE OESCHGEN
Kommunaler Überbauungsplan
BINZSTRASSE / MÜLLERAI
ETAPPE 164
Siehe beiliegender Plan vom 30. Aug. 1991 Vorschlag ARP/RA
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ETAPPE
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Herbert Flury
60/84 9282012 =
DATUM GEPR. GRÖSSE PLAN NR. August 1987
Ingenieurbüro 5262 Frick |
Nr. :
Ersetzt Plan Überholt durch Plan |
vom: Nr.! vom!
Öffentliche Planauflage vom : -9. Okt, 1989 bis: = 3, Now, 1989
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 24 Nov. 1989 4, Nov, 1989
Der Gemeindeammann
Der Gemeindeschreiber
Genehmigungsvermerk:
mit A Aarau, den RRB-Nr. 638
ETAPPE
Hofmatt
N
30. Aug, 1991
INGENIE UND VERMESSUNGSBÜRO ERT.
5262 FRICK
6724
Deschgen MU Bine - Mülleroi
Situation A: oo
Änderungen gemäss Einsprache- Entscheid des Regierungsrates
i | | | |
|
455
Vorschlag ARP[RA
ASS
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
Me/ek
2. März 1993
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Zeihen, Oeschgen sowie Baden durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 15. Februar 1993 gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (6262)
Zeihen; kommunaler Ueberbauungsplan "Hohbächli"
(6269)
Oeschgen; kommunale Ueberbauungsplan "Binzstrasse/ Müllerai"
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(6271)
Baden; kommunaler Gestaltungsplan "Bad-, Hirschli- und Bahnhofstrasse" mit Spezialbauvorschriften
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei RS Präsident:
Staatsschreiber: 1.V.