Einspracheentscheid Parzelle 277
Statische Waldgrenze · Sarmenstorf
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Sarmenstorf
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 06.08.2020
- In Kraft seit
- 06.08.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
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KANTON AARGAU
EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID 276 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: MLC2
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Km
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0.01
Stand: 02.04.2020
Massstab: 1:500
Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal
Gemeinde: Sarmenstorf Öffentliche Auflage: keine
Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.
526 331
Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 02.04.2020
Quellen: Abteilung Wald des Kantons Aargau
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