Einspracheentscheid Parzelle 135, 680
Statische Waldgrenze · Uerkheim
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Uerkheim
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 06.08.2020
- In Kraft seit
- 06.08.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: PHVH
0
Km
0.01
Stand: 28.04.2020
Massstab: 1:500
Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze
Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal
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Gemeinde: Uerkheim Öffentliche Publikation: 7. Mai 2020 bis 5. Juni 2020
Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 VVaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AVVaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des VValdgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
arcel M
i, Stellvertretender Abteilungsleiter
Aarau, 5. Mai 2020
Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau
agls