Einspracheentscheid Parzelle 135, 680

Statische Waldgrenze · Uerkheim

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Uerkheim
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
06.08.2020
In Kraft seit
06.08.2020

Karte

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Text

EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: PHVH

0

Km

0.01

Stand: 28.04.2020

Massstab: 1:500

Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

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Gemeinde: Uerkheim Öffentliche Publikation: 7. Mai 2020 bis 5. Juni 2020

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 VVaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AVVaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des VValdgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

arcel M

i, Stellvertretender Abteilungsleiter

Aarau, 5. Mai 2020

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau

agls