Einspracheentscheid Parzelle 626

Statische Waldgrenze · Schinznach

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Schinznach
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
04.09.2020
In Kraft seit
04.09.2020

Karte

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Text

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Bay EINSPRACHE

WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

Kartenherstellung: MOPI Stand: 04.02.2020

N o Meters 4 A 0 Massstab: 1:200 Verfügungsinhalt

Aufgehobene Waldgrenze

Neu verfügte Waldgrenze

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Orientierungsinhalt

L_] Parzelle | Waldareal

Gemeinde Schinznach, Parzelle 626

Rechtsschutz:

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der ‚Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gemäss $ 33a Abs. 4 AWVaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Wakigrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewäl

Aarau, 04.02.2020

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs