Einspracheentscheid Parzelle 875
Statische Waldgrenze · Mägenwil
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Mägenwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 04.09.2020
- In Kraft seit
- 04.09.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
NOM * * 111~10 011~111 KANTON AARGAU
EINSPRACHE WALDGRENZEN PLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: SBC1
0
Km
0.01
Stand: 30.04.2020
Massstab: 1:500
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Verfügungsinhalt I
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Aufgehobenes Waldareal Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal
Gemeinde: Mägenwil Öffentliche Auflage: 13.7. - 11.8.2020
Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
/ 4 7 ' (___--------__----/ 1 arcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 30.04.2020
Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau
agls