Einspracheentscheid Parzelle 875

Statische Waldgrenze · Mägenwil

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Mägenwil
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
04.09.2020
In Kraft seit
04.09.2020

Karte

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Text

NOM * * 111~10 011~111 KANTON AARGAU

EINSPRACHE WALDGRENZEN PLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

Kartenherstellung: SBC1

0

Km

0.01

Stand: 30.04.2020

Massstab: 1:500

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Verfügungsinhalt I

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Aufgehobenes Waldareal Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

Gemeinde: Mägenwil Öffentliche Auflage: 13.7. - 11.8.2020

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

/ 4 7 ' (___--------__----/ 1 arcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 30.04.2020

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau

agls