Grundwasserfassung Brunnmatten

Grundwasserschutzzonen · Hendschiken · Aufgehoben am 07.07.2025

Dokument

Nummer
001.176
Art
Grundwasserschutzzonen
Gemeinde
Hendschiken
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AFU
Beschlossen
07.09.1994
In Kraft seit
07.09.1994
Aufgehoben
07.07.2025

Karte

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Text

kein-aktuelles-Schutzzonenreglement.pdf

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau 062 835 33 60 [email protected] www.ag.ch/bvu

Schutzzonenreglement

Das zugehörige Schutzzonenreglement ist nicht mehr aktuell. In verschiedenen Punkten entspricht es nicht den Vorgaben der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und der "Wegleitung Grundwasserschutz" von 2004. Nähere Auskünfte erteilt die Abteilung für Umwelt, Tel. 062 835 33 60.

Aufhebung

Mahr Christoph BVUAfU Von: Gesendet: An: Cc: Betreff:

Burch Philip <[email protected]> Montag, 7. Juli 2025 15:59 Mahr Christoph BVUAfU Michael Rothenbühler; Robin Harsch Dichtheitsprüfungen QWPW Brunnmatten Hendschiken

Kategorien:

GW

Guten Tag Herr Mahr Gemeindeammann M. Rothenbühler war mit Ihnen im Juni in Kontakt betreffend des QWPW Brunnmatten in Hendschiken. Wir haben nun abgeklärt, wann die letzten Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen in der Schutzzone durchgeführt wurden. Nachfolgend finden Sie die Antwort von Frau Blatter der Porta AG, die fürs Abwasser bei der Gemeinde Hendschiken zuständig ist. Nachfolgend die Informationen zu den Dichtheitsprüfungen im Gebiet der GWSZ Brunnmatten in Hendschiken. Die Liegenschaftsentwässerung wurde im Jahr 2016 mit Luft gemäss der Norm SIA 190 auf die Dichtheit geprüft. Liegenschaften mit Mängeln haben anschliessend eine Aufforderung zur Sanierung erhalten. Die Sanierung ist je nach Liegenschaft zwischen dem Jahr 2016 und 2023 erfolgt. Mit der Sanierung haben erneut KTV und Dichtheitsprüfungen stattgefunden. Die Prüfprotokolle und den Übersichtsplan finden sie unter nachfolgendem Link: https://file.porta-group.ch/s/wdT6EEMtMMzjS6k

Aufnahmen und Dichtheitsprüfungen der öffentlichen Haltungen vor dem GEP2 haben im Jahr 2011/2012 stattgefunden. Mängel wurden zu diesem Zeitpunkt saniert und kontrolliert. Alle Mängel wurden damals behoben. Im Rahmen des GEP2 entstanden im Jahr 2024 neue Kanalfernsehaufnahmen. Da diese Kanalfernsehaufnahmen Mängel aufzeigten, wurde auf die anschliessende Dichtheitsprüfung verzichtet. Da die Haltungen in der Grundwasserschutzzone Mängel wie Risse, Scherben, Abplatzungen, etc aufweisen, wurde auf die Dichtheitsprüfung verzichtet. Die Dichtheitsprüfungen wären nicht Bestanden worden. Eine Sanierung bei den entsprechenden Abschnitten ist notwendig. Einen Ausschnitt des Zustandsplan finden sie hier:

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In der Schutzzone befinden sich Abwasserleitungen, die Beschädigt sind und deshalb keiner Dichtheitsprüfungen unterzogen wurden. In Absprache mit M. Rothenbühler möchten wir das QWPW Ende 2025 definitiv vom Netz nehmen und das Wasser, dass ohne elektrische Förderung an die Oberfläche gerät als Brauchwasser nutzen. Müssen wir hierfür bei Ihnen noch etwas melden oder beantragen? Konzessionsgebühren müssen dadurch keine mehr bezahlt werden, ist dies korrekt? Des Weiteren stellt sich nun die Frage, ob wir bis Ende Jahr noch Wasser aus der Brunnmatten fördern dürfen? Wir fördern das Wasser nur als letzte Option im Pumpregime zur Spitzendeckung. Dies ist bereits seit anfangs 2025 so umgesetzt. Besten Dank für Ihre Antworten im Voraus. Freundliche Grüsse Philip Burch Betriebs- und Mandatsleiter/ Stv. GL IBW Technik AG ∙ Steingasse 31 ∙ Postfach 139 ∙ 5610 Wohlen (AG) 2 direkt 056 619 19 53 · Zentrale 056 619 19 19 · www.ibw.ag Immer top informiert: Laden Sie jetzt die neue App der ibw herunter!

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