Einspracheentscheid Parzelle 731
Statische Waldgrenze · Villigen
Dokument
- Nummer
- 1
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Villigen
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 06.04.2021
- In Kraft seit
- 06.04.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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o un ar D ' 2 L Br PP KANTON AARGAU 725
P7 | EINSPRACHE 126 FG WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: NOST Stand: 06.04.2021
E
wi Massstab: 1:500
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Verfügungsinhalt
=———— Aufgehobene Waldgrenze
Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhaft u EI wann
AV: Grenzpunkte O Markstein
O _ Kunststoffzeichen
Gemeinde: Villigen Flurname: Rütimatt
Rechtsschutz:
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.
Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie ® die Rechtmittelinstanz gewährt.
arcel Mürri, Stellvertretender Abteilungsleiter
nn ommn u Aarau, 6.4.2021
a u u uk ME Ui U m . Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs