Eichenwaldreservat Hardwald
Waldreservate · Kaisten · Aufgehoben am 30.11.2056
Dokument
- Nummer
- AV456
- Art
- Waldreservate
- Gemeinde
- Kaisten
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 01.12.2006
- In Kraft seit
- 01.12.2006
- Aufgehoben
- 30.11.2056
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Kaisten mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
WR-AV456-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Eichenwaldreservat Hardwald Vereinbarung über den Reservatsteil der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG zwischen der
Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG und dem
Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird über nachfolgend beschriebene Waldfläche, gestützt auf • Art. 20 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991, • §§ 5 und 25 Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997, • § 2 Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 3. November 1998 und • im Sinne des kantonalen Naturschutzprogramms Wald Folgendes vereinbart: 1. Waldfläche (vergleiche Planbeilage M 1:5000, datiert vom 23. November 2006) Das Eichenwaldreservat Hardwald umfasst Wald der Ortsbürgergemeinden Eiken, Sisseln und Kaisten, des Staatswaldes Kaisten sowie der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG. Die Gesamtfläche des Reservats beträgt 380 ha und umfasst 369 ha Eichenwaldreservat sowie 11 ha rechtskräftige Altholzinseln. Diese Vereinbarung bezieht sich auf den Reservatsteil der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG. Gemeinde
Parz. Nr.
Lokalname
Koordinaten
Kaisten
450
Ganzen Text zeigen
Hardwald
644 5/ 266 2
Schutz- Naturschutz., status ' kategorie -
Eichenwaldreservat Total'
Fläche 6.2 ha 6.2 ha
2. Ziel Eichenreiche Wälder bieten vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum. Davon profitiert u.a. der Mittelspecht als Kennart eichenreicher Wälder. Der vorhandene Eichenreichtum der ausgedehnten Waldungen im Gebiet Hardwald in den Gemeinden Eiken, Kaisten und Sisseln soll deshalb erhalten bleiben und weiter gefördert werden. Der Flächen- und Vorratsanteil der Eiche soll im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald innerhalb einer Eichenumtriebszeit von 150 Jahren auf 30 % ansteigen (Vorratsanteil heute ca. 10 %). Mit einem weitgehenden Verzicht auf die Nutzung der vorhandenen, grossen Eichen, der konsequenten Förderung der Eichen bei Durchforstungseingriffen sowie der Neubegründung und Pflege eichenreicher Jungwaldbestände soll innert 50 Jahren im gesamten Reservat ein eichenreicher Laubmischwald aufgebaut werden.
-2 Der Zielvorrat an stehendem und liegendem Totholz mit BHD > 40 cm von mindestens 10 m3 pro Hektare soll innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Langfristig wird im Hardwald eine nachhaltige Eichenwirtschaft angestrebt. Die Förderung der Eiche berücksichtigt daher neben den ökologischen Zielen auch wirtschaftliche Aspekte (Wertholzerzeugung). Eichenholz hat sich über Jahrhunderte hinweg als sehr wertvoll und wertbeständig erwiesen.
3. Pflichten der Waldeigentümerin 3.1. Nutzungsverzicht Zur Sicherung eines eichenreichen, mittelspechttauglichen Mischwaldes soll die Stammzahl der Eichen mit BHD >40 cm im gesamten Eichenwaldreservat Hardwald bis Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren insgesamt nicht unter zwei Drittel des Anfangsbestandes von ca. 2640 Eichen sinken, während der Holzvorrat der Eichen mit BHD >40 cm im gleichen Zeitraum um rund 40 % zunehmen soll. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Nutzung von Eichen mit BHD >40 cm im Reservatsteil der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG für die nächsten 50 Jahre um 50 % zu reduzieren. Die Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG verpflichtet sich, für die Dauer von 50 Jahren auf die Nutzung von 15 der gemäss Modellrechnung nutzbaren 30 Eichen mit BHD >40 cm zu verzichten. Eichen, die auf natürliche Art und Weise absterben und im Wald belassen werden, gelten nicht als genutzt. Die Waldeigentümerin sorgt in ihrem Reservatsteil durch Nutzungsverzicht und andere Massnahmen für den geforderten Totholzvorrat. 3.2. Eichenförderung Die Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG richtet ihre Waldbewirtschaftung im Reservatsperimeter speziell auf die Förderung der Eiche aus. Bei Jungwaldpflegeeingriffen und bei Durchforstungen werden die vorhandenen Eichen bevorzugt und konsequent gefirdert. Bis zum Ende der Vertragsdauer von 50 Jahren sollen im gesamten Perimeter des Eichenwaldreservats Hardwald im Ausmass von 369 ha (exklusive Altholzinseln) total 75 ha eichenreiche Jungwaldbestände neu begründet werden. Im Reservatsteil der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG sind sind in den nächsten Jahrzehnten keine grösseren Verjüngungen vorgesehen. Falls infolge von Naturereignissen und / oder Zwangsnutzungen unerwartet Verjüngungsflächen entstehen sollten, sind auf diesen Flächen nach Möglichkeit neue Eichenjungwaldbestände zu begründen. Der Kanton leistet nach Massgabe der budgetierten Mittel und unter Vorbehalt der Bewilligung der Zahlungskredite durch den Grossen Rat einen Beitrag an die Begründung und Pflege der Eichenjungwaldbestände (Jungwaldbestände mit einem Eichenanteil? 30 %). Der Beitrag schliesst sämtliche Jungvvaldpflegeeingriffe bis ins Stangenholzalter ein. 3.3 Beschränkung des Nadelholzanteils und des Exotenanbaus Im Eichenwaldreservat Hardwald sollen künftig eichenreiche Laubmischwälder vorherrschen. Der Anbau von Nadelhölzern und standortsfremder Baumarten (Exoten) ist auf ein mit den Reservatszielen verträgliches Mass zu beschränken. Die Ciba Spezialitätenchmie Kaisten AG verpflichtet sich für die Dauer von 50 Jahren, maximal 20 % der gesamten Verjüngungsfläche auf
3 Nadelholz zu verjüngen und den Verjüngungsanteil der zulässigen Exoten (Douglasie, Lärche und Roteiche) auf maximal 10 % der Verjüngungsfläche zu begrenzen. Das Ertragsvermögen der bestehenden Nadelholzbestände darf ausgenutzt werden. 3.4 Kontrolle Die Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG erstattet über die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Massnahmen im Fünf-Jahres-Turnus, erstmals per Ende 2011, Bericht an die Abteilung Wald. Die Waldeigentümerin kann diese Aufgabe an die Ortsbürgergemeinde Kaisten als Bewirtschafterin des Waldes delegieren. Waldeigentümerin und Kanton überprüfen nach 15, 30 und 50 Jahren gemeinsam die ausgeführten Massnahmen, die Entwicklung und den Zustand des Eichenwaldreservats. Sie beurteilen darin die Zielerreichung und schlagen gegebenenfalls notwendige Korrekturen vor. Grundlage der Erfolgskontrolle bildet jeweils eine Vollkluppierung der Eichen sowie eine Erhebung der wichtigsten Brutvogelvorkommen.
4. Leistungen des Kantons Der Kanton bezahlt der Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG für den langfristigen Verzicht auf die Nutzung von ca. 15 Eichen mit BHD >40 cm in ihren Waldungen im Perimeter des Eichenwaldreservats Hardwald einen Beitrag. Dieser beträgt pauschal für die ganze Vertragsdauer
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Vereinbarung unter Vorbehalt der Bewilligung der Zahlungskredite durch den Grossen Rat. Der Kanton trägt die Kosten der Vollkluppierung und Brutvogelerhebung gemäss Ziffer 3.4.
5. Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2006 in Kraft und gilt bis zum 30. November 2056 (50 Jahre).
6. Weitere Bestimmungen 6.1 Die Waldeigentümerin ist damit einverstanden, dass anlässlich der nächsten Revision der kommunalen Nutzungsplanung das Eichenwaldreservat in den Kulturlandplan übernommen und die Nutzungsordnung an die vorliegenden vertraglichen Bestimmungen angepasst wird.
4 6.2 Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Sollten sich im Interesse des Schutzziels Einschränkungen und Verbote gegenüber Dritten als notwendig erweisen, so werden diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen. 6.3 Die Rückforderung des geleisteten Beitrags im Falle einer Missachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt vorbehalten. 6.4 Der beiliegende Plan M 1:5000, datiert vom 23. November 2006 ist verbindlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
Kaisten,
Aarau,
Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Leiter Abteilung Wald:
2a€44-04ev-
ee,"‘ Dr. Heinz Kasper
Beilagen: - Beilage 1: Rechtsgrundlagen - Beilage 2: Plan M 1:5000 vom 23. November 2006 Beilage 3: Übersichtsplan M 1:15000 Beilage 4: Bericht "Projekt Eichenwald-Reservat Hardwald" vom 13. April 2006 -
Ein unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung geht an: - Ciba Spezialitätenchemie Kaisten AG - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald Kopie: - Einwohnergemeinde Kaisten - Forstverwaltung Kaisten - Kreisforstamt 1
5 Beilage 1
Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991 Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze 4 Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden.
Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 §5 Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben auf den naturschützerisch besonders wertvollen Flächen Besondere Naturschutzüber den naturnahen Waldbau hinaus je nach Zielsetzung geeignete Pflegemassnahmen zu Gunsten des Artenmassnalunen und Biotopschutzes durchzuführen oder zur Gewährleistung natürlicher Abläufe ganz auf die Holznutzung zu verzichten. 2 Als besonders wertvoll gelten der Waldrand sowie diejenigen Flächen und seltenen Waldgesellschaften, die im Waldentwicklungsplan gemäss § 15 entsprechend bezeichnet sind. 3 Für vertraglich gesicherte Nutzungsverzichte und besondere Pflegemassnahmen im Dienst des Naturschutzes leistet der Kanton finanzielle Beiträge. 4 Feuchtgebiete im Wald dürfen nicht entwässert werden. Ausgenommen sind Entwässerungen, die zum Schutz baulicher Anlagen erforderlich sind und zusammen mit diesen bewilligt werden. § 25 1 Der Kanton entrichtet an vertraglich festgelegte besondere Leistungen der Waldeigentümerinnen und WaldeiLeistungen des Kantons gentümer Beiträge, namentlich an a) naturschutzbedingte Nutzungsverzichte oder Pflegemassnahmen; b) Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden gemäss § 19 Abs. 2; c) Leistungen der Forstreviere gemäss § 28 Abs. 1. 2 Er kann fiir Massnahmen und für die Erfüllung von Aufgaben, die der Walderhaltung und der Sicherung nachhaltiger Waldleistungen dienen, projektbezogene oder pauschale Beiträge entrichten, namentlich für die Jungwaldpflege. 3 Er kann im Weiteren Beiträge entrichten für Massnahmen, die vom Bund selbständig oder in Abhängigkeit von kantonalen Beiträgen unterstützt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 24 erfüllt sind. 4 Der Grosse Rat legt die Grundsätze für die Gewährung und Bemessung der Beiträge in einem Dekret fest.
Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaD) vom 3. November 1998 §2 I Die Beiträge von Bund und Kanton an vertraglich vereinbarte Naturschutzmassnahmen betragen zusammen Beiträge an Naturschutza) 100 % der Kosten massnahmen für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von nationaler und kantonaler Bedeutung; für die Aufwertung von Waldrändern; für Waldreservate mit Nutzungsverzicht; b) 50 % der Kosten für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von lokaler Bedeutung. 2 Der Regierungsrat kann für die Anrechnung der Kosten Pauschalansätze festlegen. 3 Das Finanzdepartement schliesst die entsprechenden Vereinbarungen ab. Es berücksichtigt dabei fachliche Kriterien und kantonale Konzepte. Vereinbarungen über langfristigen Nutzungsverzicht werden in der Regel auf 50 Jahre, diejenigen über Pflegemassnahmen auf 1 bis 15 Jahre abgeschlossen.
Beilage 2 Eichenwaldreservat Hardwald Reservatsteil Ciba SC Kaisten AG
Legende Eichenwaldreservat, 6.2 ha •
/
/ • /• 0
übriger Wald C
• /
:
4 ii * /I li
\ • o \
*
ii ft
•
•il • • .-..= •4, . . —•./I... 3/10 • •' 7-. =. =. —71r----.--.° . : ' uII • .--.'-'-'::-...... . ,,,,„....,..•
•
-,
.
ii
4 • II ll 4
*Ir
• If 4
•
o
9
•
•
.
''' li r ' ° • II • il a 11
'
•
• I,:::.. 0 .
. .1/
• ,7 ..:-:e---%•„.
0
r
•
°
4 ° ,'
N„ • o /I
.
h I . .. '`.,•. ' II . • 4 . . .,. 44 • / , . ,.."•.›. • n .// • . • • • < • 11 * • . ''''..\..; . II • o • • \ • j/ II • // II . * ll •\ . ' . /i. i ,.. -..V', . • .;----,," . N • ° ========= . 4. '7,- e . \ ‘ i, • ' . , tr, ,., . o '. " 11 • * f * ; )%°\> \ 0 • n I • . / ..\\ , ' ..4.4. ..*'‘) , ,
• . . '''
' 4, /
4 .., j
.'•
• *
c
.'*., :
'
•\j
0
.. • • • Ne; •
*
c
^
•
• . 0 ,, •'.1,r
*,
'
,./
,
0 •
-e
•
, *
. 1 o 11 ol/ * ' // • il •11
•
'.1:2c-...Z,._] . .... •
.„
I
. . •. • ° • • < . '.. '' •"• . • ‘ ..r ', -.'"..-',-:_-__-•-• ------.-.--• • ' • -:'-'* io ./. kn • e • •°. 0 • • ° e / .r . 0 . • / •
I
• \\ ‘.
;
.
ot
i
/0 1
a
,*// \0.,
•.\\,‹ . ' , \\`‘\\ 4
‘.
,
•
k • d r • . °
Kurt Steck
1 •
../
. ,,,,.4 ' .
i ei
41
, ,/i• / •
, ase,.
'
•
II
.• 1 .7.
fp
* o
110
ii .
' /
1 • i
,
IJ
'
*
/
,.) re
>II 1•
il
•
•
-
• /
,,
"
\‘. v 0 es c z
I
4. :,..- • .
* • J1 . /I
•
Der Kreisförstpr
• / •
// i• ."-".
• o
c
Ort und Datum:
* /1I ' • • e 1 ...s;' ,.`.2..... : „ . „ • ';'-- z-_-z.J(., tr - • r-, :-.-... 1,, •---,-.-- .„, . 4 . .7-- --2—---,,--•.-_,. ,... ii. . . . .. • N • ...,.,...
°
•
..
' ' •
4
'"•-:.;••• . 11 • : • ".:::::— d L
•
•
•
,
<
1i •
----:.
'l .' .,.. ' . .*... ... .1 '.'.. ,\1111 ' *c1....*i'......... * 0.„:i''111: . 4 A : . ° 0/7. ° ,. : . ft f... * • • • * /76 - ° „.., . .
. .---Z.•.z.,.....„.... ".•,'-, •
,,
'. •
*
Gemeindegrenze
;
°
' ‘,
`‘‘ n
Hardmatt \
n
' • ° • • - •° ' ' ;,' -0 0 'w 0 ../...-
Massstab:
\
1:5000
—/ /
AG IS
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald 23.11.2006 cf
Beilage 3
Eichenwaldreservat Hardwald Übersichtsplan
Legende
OBG Sissein OBG Eiken OBG Kaisten Ciba SC Kaisten AG Staatswald Altholzinseln im Reservatsperimeter Gemeindegrenze
Massstab:
1:15000
•teeeetre,..9,‘1,1 .l22,l;
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald 23.11.2006 cf