Erschliessungsplan Schwabistal
Sondernutzungsplan · Muhen
Dokument
- Nummer
- 2000-001794
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Muhen
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 06.09.2000
- In Kraft seit
- 06.09.2000
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Kanton Aargau Gemeinde Muhen
Erschliessungsplan Schwabistal
Änderung Weg Nr. 2 gemäss Art.17 BauG
Situationsplan 1:500
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ABTELUNG, RAUMPLANU &
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Dieser Planauschnitt ist ein Teil des kommunalen Überbauungsplanes Schwabistal vom 15.9.1976
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:25'000 7 aser I VL eG AW ® Datum: Entwurf: Gezeichnet: Geprüft: Grösse: & 6 5037.152.10 ACKERMANNHWERNLI 7.März 2000 | ky Okt.99 CPlan/db We 04.07.00 0 / 63 152. erento 0 L s Ersetzt Teil des Überbauungsplanes Überholt durch Plan: Projekt C-Plan: eo er Schwabistal vom 15.9.1976 musnacht
Mitwirkungsbericht vom: 30. Juni 2000
Vorprüfungsbericht vom: 29. März 2000
Öffentliche Auflage vom: 9. Mai - 7. Juni 2000
Beschlossen vom Gemeinderat am: 26. Juni 2000
nr Der Gemeindeamman: Der Gemeindeschreiber: 0 e Air Genehmigung durch den Regierungsrat Genehmigung: Aarau, den &. September 2000
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Legende Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt
eg rot Baulinien SEEN rot Zwangsbaulinien ee ee rot Neubau-Baulinien rot Strassenlinien, zugleich Sockellinie (Enteignungsrecht Art.132 BauG) SZ pe brot Strassenlinien aufgehoben a n blaulrot Baulinien aufgehoben
2. Orientierungsinhalt
GR 15.9.76
blau Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum re 200 blau Rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum el aaa eng rot Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind grau Bestehende Strassen / Wege / Gehwege farbig gerastert Bestehende Belagsfläche zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Verbindungsstrassen VS gelb Sammelstrassen SS hellgelb Erschliessungsstrassen ES dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr hellviolett Gehwege / Fusswege gelb/orange Fahrbahn gepflästert dunkelgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteller an grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen -—-- W2--- schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan nn blau Gewässer hellgrün Wald
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
06. September 2000
Art. Nr. 2000-001794
Gemeinde Muhen; Erschliessungsplan "Schwabistal, Änderung Weg Nr. 2"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
30. Juni 2000 29. März 2000 9. Mai 2000 – 7. Juni 2000 26. Juni 2000 18. Juli 2000 24. Juli 2000
2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage basiert auf der rechtskräftigen Nutzungsplanung Siedlung vom 21. Juni 1991. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der rechtskräftige Erschliessungsplan (kommunaler Überbauungsplan Schwabistal vom 15. September 1979) sieht vor, den bestehenden Weg Nr. 2 von 4.50 m auf 5.50 m Breite mit einem 2 m breiten Gehweg auszubauen und nach Norden auf die Parzelle 64 zu verschieben. Die Gemeinde hat das Erschliessungskonzept im Bereich des Wegs Nr. 2 überarbeitet, da im neuen Bauzonenplan die Bauzonen im Gebiet Schwabistal reduziert worden sind. Der vorliegende Erschliessungsplan sieht nun vor, den Weg Nr. 2 am bestehenden Ort zu belassen und lediglich noch um rund 50 cm zu verbreitern. Der Plan berücksichtigt die vorgesehene Verlegung des Schwabistalbächleins. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte des Erschliessungsplans.
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept ist raumplanerisch sachgerecht. Die zu überbauenden Flächen sind nicht mit Lärm belastet, es sind daher keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Schwabistal, Änderung Weg Nr. 2" der Gemeinde Muhen vom 26. Juni 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.
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6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5037 Muhen – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: