Erschliessungsplan Schwabistal

Sondernutzungsplan · Muhen

Dokument

Nummer
2006-000370
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Muhen
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
15.03.2006
In Kraft seit
15.03.2006

Karte

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Kanton Aargau

Erschliessungsplan

Schwabistal

gemäss Art. 17 BauG Situationsplan 1:500

Vorprüfungsbericht vom: 01. Okt. 2004 Öffentliche Auflage vom: 09. Nov. 2004 bis 08. Dez. 2004

Beschlossen vom Gemeinderat am: 26. Sept. 2005

3) EZ > ae aA, Bi e7 Datum: ntwurf: Gezeichnet: | Geprüft: ky it,db/ACAD | we 21.09.2005 | Okt. 2001 21.09.2005 | 21.09.2005 2 Ersetzt Plan: Überholt durch Plan: et: brennt vom 09.06.1972 ee

Mitwirkungsbericht vom: 12. Sept. 2005

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Der Gemeindeammann:

Genehmigung:

Legende Erschliessungsplan

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den AS. Na 2006

1. Genehmigungsinhalt

Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt

rot

lila

rot blau/rot blau/rot orange grün

rot

2. Orientierungsinhalt

blau

blau

blau

grau

farbig gerastert hellgelb dunkelviolett hellviolett dunkelgrau grün

schwarz

rot

braun

blau

blau dunkelgrün hellgrün / grün violett

grün

B ır und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

Der Gemeindeschreiber:

Der Staatsschreiber:

Baulinien

Baulinien für Kleinbauten

Strassenlinien, zugleich Sockellinie ( Enteignungsrecht Art.132 BauG) Strassenlinien aufgehoben

Baulinien aufgehoben

Spezialvorschriften

Landumlegungs- oder Grenzbereinigungspflicht

Erschliessungsrichtung

Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum Rechtskräftige Baulinien auserhalb Perimeter Rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Bestehende Strassen / Wege / Gehwege

Bestehende Belagsfläche

Erschliessungsstrasse

Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr

Gehwege / Fusswege

Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler Grünstreifen, bepflanzte Flächen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäs Zonenplan Geplante Korrektur der Zonengrenze

Abgrenzung Sondernutzungsplanpflicht

Gewässer bestehend / Gewässer Neuanlage

Proj. Bachgrenze

Bestehende und neu zu pflanzende Bäume

Wald / Hecke

Gemeindegrenze

Planabgrenzung

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Anschluss Erschliessungsplan Untermuhen-Nordost

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965.49

Anschluss Erschliessungsplan Bahnhof-Schulhaus

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= ne f 'e aa'— Neuanlage Bach =B. 3 e: x v N | / © oO —-

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

15. März 2006

Art. Nr. 2006-000370

Gemeinde Muhen; Erschliessungsplan "Schwabistal"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

12. September 2005 1. Oktober 2004 9. November bis 8. Dezember 2004 26. September 2005 3. Oktober 2005 24. Oktober 2005

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 21. Juni 1991. Sie setzt jedoch eine geringfügige Änderung des Bauzonenplans voraus, die die Gemeindeversammlung am 3. Juni 2005 beschlossen hat und gleichzeitig mit dem vorliegenden Erschliessungsplan zur Genehmigung vorliegt. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Die Gemeinde Muhen überarbeitet etappenweise sämtliche rechtskräftigen Erschliessungspläne. Der Erschliessungsplan ersetzt den "kommunalen Überbauungsplan Schwabistal" vom 15. Dezember 1972, der vom Grossen Rat am 15. September 1976 genehmigt worden ist. Er legt Bau- und Strassenlinien fest und bezeichnet Flächen mit der Pflicht, vor der Überbauung eine Landumlegung oder Grenzbereinigung durchzuführen. Für die Verlegung eines Bachs wird der erforderliche Raum mit Baulinien freigehalten. Das bisherige Erschliessungskonzept bleibt im Wesentlichen unverändert. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans.

Versand: 21. März 2006

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Verfahrenskoordination

Die vorliegende Sondernutzungsplanung und die erforderliche Änderungen der Nutzungsplanung werden auf Kantonsebene koordiniert genehmigt. Der Regierungsrat beschliesst den vorliegenden Sondernutzungsplan gemeinsam mit der Bauzonenplanänderung. Die Genehmigungen des Sondernutzungsplans und der Nutzungsplanung werden gleichzeitig publiziert. 4.3

Raumplanerische Beurteilung

Nach Prüfung verschiedener Erschliessungsvarianten hat die Gemeinde beschlossen, am alten, bereits 1972 festgelegten Erschliessungskonzept festzuhalten. Da ein wesentlicher Teil der Erschliessung (Weg Nr. 6) über Landwirtschaftszone führt, muss eine Teilfläche (0.8 ha) der Bauzone zugewiesen werden. Die Einzonung wird im separaten Nutzungsplanverfahren umgesetzt. Im Übrigen basiert die Erschliessung auf den bestehenden Strassen, die zum Teil ausgebaut werden sollen. Die rechtskräftigen Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. Lärm In den noch unüberbauten Parzellen im Gebiet "Schwabistal" sind die massgebenden Planungswerte eingehalten. Es sind daher keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich. Gewässer/Gewässerabstand Das Schwabistalbächlein wird durch die neue Erschliessungsstrasse (Weg Nr. 6) tangiert. Es soll über mehrere hundert Meter entlang der neuen Strasse verlegt werden. Mit der Baulinie von 10 m wird dem Bach genügend Raum zur Verfügung gestellt, so dass keine künstlichen Verbauungen zum Schutz der Gebäude und Strassen nötig werden. Wanderweg Durch das Gebiet des Erschliessungsplans führt ein kantonaler Wanderweg. Die Linienführung wird durch den vorliegenden Plan leicht verändert. Die neue Wegführung wurde mit den Aargauer Wanderwegen abgesprochen. Landumlegung In verschiedenen im Erschliessungsplan bezeichneten Bereichen erschweren die bestehenden Parzellengrenzen eine Land sparende Überbauung. Für diese Flächen gilt die Pflicht zur Landumlegung oder Grenzbereinigung. Damit werden die Voraussetzungen für eine haushälterische Bodennutzung geschaffen.

-3-

4.4

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Schwabistal" der Gemeinde Muhen vom 26. September 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulstrasse 1, 5037 Muhen  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU

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 Departement Finanzen und Ressourcen  Abteilung Landwirtschaft DFR  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: