Kulturlandplan

Nutzungsplan · Auenstein · Aufgehoben am 20.08.2024

Dokument

Nummer
1998-000751
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Auenstein
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
18.08.1998
In Kraft seit
18.08.1998
Aufgehoben
20.08.2024

Karte

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Text

mim semm Sitzung:

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau

18. August 1998

Me/ek

Art. Nr.

1998-0751

(98.002276) Gemeinde Auenstein; Kulturlandplan, Bauzonenplan, Bau- und Nutzungsordnung; Kenntnisnahme; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 13. Mai 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Aus der Mitte des Rates ergeht ein Votum von Sämi Richner, Auenstein. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen: 1. Es wird vom Regierungsratsentscheid zur Trasseefreihaltung „neue Aarebrücke" sowie von der Zusage des Gemeinderates Auenstein, dass er ohne Zustimmung des Regierungsrates für das bis zum Richtplanentscheid nicht überbaubare Gebiet keine Erschliessungsvorbereitungen trifft, Kenntnis genommen. 2. Der Kulturlandplan, der Bauzonenplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Auenstein vom 13. Juni 1997 werden genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

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Protokollauszug - Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5105 Auenstein - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

Versand:

2 5. Aug. 1998

Abt. Raumplanung Nr.

Chef

27. Aug. 1998

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Sekr.

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Staatsschreiber: i.V.