Baldingen Bauzonenplan

Nutzungsplan · Zurzach

Dokument

Nummer
1981-000789
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Zurzach
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
06.04.1981
In Kraft seit
06.04.1981

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zurzach mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

NUPLA-4301-1981-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

31. März 1981

Sa/hu

Gemeinde Baldingen; Zonenplan und Bauordnung; Genehmigung

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 19. Januar 1981. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Theo Fischer, Hägglingen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen: 1.

Dem Zonenplan und der Bauordnung der Gemeinde Baldingen vom 24. Juni 1980 wird die Genehmigung gemäss § 147 Abs. 2 BauG erteilt. 2.

Der Kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist bezüglich der Baugebietsabgrenzung dem Zonenplan der Gemeinde Baldingen anzupassen.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Ganzen Text zeigen

Präsident:

Staatsschreiber: i.V.