Erschliessungsplan Robert-Blum-Strasse
Sondernutzungsplan · Bellikon · Aufgehoben am 24.06.2013
Dokument
- Nummer
- 1997-000553
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Bellikon
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 19.03.1997
- In Kraft seit
- 19.03.1997
- Aufgehoben
- 24.06.2013
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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GEMEINDE BELLIKON KANTON AARGAU
ERSCHLIESSUNGSPLAN ROBERT - BLUM - STRASSE
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Mitwirkungsbericht vom _23.Sept.1996 Vorprüfungsbericht vom _März/Mai 1996
Öffentliche Planauflage vom _I7.Juni__ bis _1I7. Juli 1996 Beschlossen vom Gemeinderat am_23.Sept. I996
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INGENIEURE UND PLANER TEL 0562224346 MARTINSBERGSTRASSE 46 5400 BADEN FAX 056 222 81 86
Gesch.Nr. : 2215.1 Sachbearbeiter Gezeichnet Datum Spediert PlanNr. : 1 Kuhn Monod März 1996
Vögele Mai 1996 Grösse 40x 105
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) ‚ | G ? 7 Legende zum Erschliessungsplan a „ Der genaue Standort des | zZ z Wendeplatzes wird mit der = 1. Genehmigungsinhalt = geplanten Uberbauung festgelegt. gg Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt: = | © \ = rot Baulinien ® \S 5 Q NN rot Zwangsbaulinien 1 | Zone st % 4 Ta = rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Y 1 violett Bereich für Fussweg, Breite .... m. Die genaue Lage wird im 7 Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 Baug) ER, Datum, blau / rot Baulinien aufgehoben GR,, Datum ,, blau / rot Strassenlinien aufgehoben rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart : ..... Leitungsdimension : . B/A hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. LEITETE Perimeter des Erschliessungsplanes
Die obere erste Bautiefe der Parzelle 108 wird über die Robert - Blum - Strasse erschlossen, der untere Teil der Parzelle über die Schulhausstrasse.
Der genaue Standort des Wendeplatzes bei der Robert - Blum - Strasse, wird mit der geplanten Überbauung auf der Parzelle 108 festgelegt.
_- oc [oo rot Baulinie und Strassenlinie für den geplanten und projektierten 2. Orientierungsinhalt ig GR Datum blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum GR Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum ee rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind i Penn. bestehende Strassen / Wege { karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Verbindungsstrassen VS ' gelb Sammelstrassen SS I Fer hellgelb Erschliessungsstrasse ES ne ern de Parzelle 108 wird i hellviolett Gehwege / Fusswege über die Schulhausstrasse erschlossen ’ lila Radwege / Radstreifen ° i hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen N schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan blau Gewässer grün Wald S\NSS IHN S Schutzzone der Quellfassung
SNP-4022-1997-G.pdf
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Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau
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Sitzung:
19. März 1997
Art. Nr.
1997-000553
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Gemeinde Bellikon; Erschliessungsplan "Robert-Blum-Strasse" Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 1. November 1996
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Robert-Blum-Strasse" der Gemeinde Bellikon vom 23. September 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug (mit Bericht vom 1. November 1996 der Abteilung Raumplanung) - Gemeinderat, 5454 Bellikon - Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber:
Versand:
2 it. März 1997
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU Abteilung Raumplanung
Bericht
Gemeinde Bellikon; Erschliessungsplan "Robert-Blum-Strasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei (Ref. Nr. 1094)
1. Verfahren Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht: Vorprüfungsbericht: öffentliche Auflage: Beschluss Gemeinderat: eingereicht zur Genehmigung:
23. September 1996 4. Juni 1996 17. Juni - 17. Juli 1996 23. September 1996 26. September 1996
2. Die Vorlage im Ueberblick 2.1 Ausgangslage Der Grosse Rat hat den Bauzonenplan von Bellikon am 27. März 1990 genehmigt. Das betroffene Erschliessungsgebiet liegt zwischen den Dorfteilen Bellikon und Hausen. Mit der geplanten Erschliessungsstrasse werden ca. 0,6 ha Bauland erschlossen, wobei rund ein Viertel davon bereits überbaut ist. Die Fläche liegt in der Einfamilienhauszone E2.
2.2 Vorlage Zum heutigen Zeitpunkt erfolgt die Erschliessung der Parzellen Nrn. 426, 703 und 406 ab der Reservoirstrasse über die "Robert-Blum-Strasse" sowie die Erschliessung der Parzelle Nr. 108 ab der Schulhausstrasse. Da das unterhalb der Parzellen Nrn. 426, 703 und 406 liegende Bauland mit der Ueberbauung "Vreniken" bereits sehr dicht überbaut wurde, ist die Erschliessung dieser drei Parzellen weiterhin nur über die "Robert-Blum-Strasse" (diese liegt im Kulturland am Bauzonenrand) möglich. Die Parzelle Nr. 108 kann wie bisher weitgehend ab der Schulhausstrasse erschlossen werden, jedoch aus topographischen Gründen muss die obere erste Bautiefe dieser Parzelle ebenfalls über die "Robert-Blum-Strasse" erschlossen werden.
2.3 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: • Strassenlinien • neue und aufzuhebende Baulinien • Strassen- und Baulinien für den Wendeplatz (genaue Lage wird später festgelegt) • Perimeter des Erschliessungsplanes MAWINW060‘SONDERNU BELLIK.DOC/11.03.97Iafic
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3. Beurteilung der Vorlage 3.1 Ueberprüfungsbefugnis Die Vorlage wird vom Regierungsrat auf Rechtmässigkeit, auf Uebereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen überprüft (§ 27 Abs. 2 BauG).
3.2 Raumplanerische Beurteilung Die geplante Erschliessungsstrasse befindet sich ausserhalb der Bauzonen, unmittelbar am Bauzonenrand. Grundsätzlich ist Bauland über das Baugebiet zu erschliessen. In diesem Fall handelt es sich um eine bereits bei der Genehmigung der Nutzungsplanung im Jahr 1990 festgehaltene Ausnahme, weil die Parzellen Nrn. 426, 703 und 406 nicht anders erschlossen werden können.
3.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
4. Anträge an den Regierungsrat
Der Erschliessungsplan "Robert-Blum-Strasse" der Gemeinde Bellikon vom 23. September 1996 wird genehmigt.
2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
Aarau, den 1. November 1996
BAUDEPARTEMENT Stv Chef Abteilung Raumplanung
Jörg Hartmann