Erschliessungsplan Chörenmatt

Sondernutzungsplan · Berikon

Dokument

Nummer
2004-001610
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Berikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
27.10.2004
In Kraft seit
27.10.2004

Karte

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Kanton Aargau Gemeinde Berikon Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

Erschliessungsplan CHÖRENMATT

gemäss $ 17 BauG ——n rot Strassen- / Weglinien ($ 132BauG Enteignungsrecht)

Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung

2. Orientierungsinhalt

Situationsplan 1 : 500

KK hellgrau Bestehende Strassen . I dunkelgrau Bestehende Gehwege R iS} m schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan 3 GW = Gewerbezone mit Wohnen WG = Wohn- und Gewerbezone S L = Landhauszone .

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ee el ll grün Erschliessungsperimeter

Datum | Projekt | Ge | Gepr. | Format | Pant | O3 rot Interne Erschliessung

se gemäss Überbauungsstudie 19.04.2004

Ersetzt Plan Überholt durch Plan

m. blau öffentliches Gewässer (eingedolt)

Rosenauweg 14 Bremgarterstrasse 3 5430 Wettingen 8967 Widen 056 / 42693 11 056 / 640. 05.05

vom: 28.08.2003 Nr. . vom: , Nr. ,

Dateiname: Ber20195-1_Sit_EP_Chörenmatt

Vorprüfungsbericht vom: 11. August 2003 Mitwirkungsbericht vom: = Öffentliche Auflage vom: 18. November 2003 bis: 17. Dezember 2003 Beschlossen vom Gemeinderat am: ig Der Gemeindeammann: {SI » Der Gemeindeschreiber: eo Il 4 Y/

Pre Genehmigung Genehmig ne durch den Regierung 1 Aarau,den 2+. Oktober 2004 2. Et x + . Etappe",

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Der Staatsschreiber: «

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Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

27. Oktober 2004

Art. Nr. 2004-001610

Gemeinde Berikon; Erschliessungsplan "Chörenmatt"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

19. April 2004 11. August 2003 18. November – 17. Dezember 2004 19. April 2004 28. April 2004 24. Mai 2004

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Sie verlangt im Wesentlichen die Aufhebung des Erschliessungsplans. Die vorgenommene Überprüfung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ergab jedoch, dass kein Anlass besteht, korrigierend einzugreifen. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich somit keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 18. Januar 1994. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Der Planungsbereich im Gebiet Chörenmatt umfasst ca. 1 ha. Vom Planungsperimeter sind die WG-, GW- und Landhauszone (teilweise 2. Etappen) betroffen. Das Gebiet ist weitgehend überbaut. Die Erschliessung der noch unüberbauten Fläche soll über den bestehenden Chörenmattweg (Privatstrasse) sichergestellt werden. Die Gemeinde beabsichtigt, den Chörenmattweg mit den Werkleitungen zu übernehmen und legt zu diesem Zweck die dazu notwendigen Strassenlinien fest (Enteignungsrecht).

Versand: 4. November 2004

-2-

3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Die im Erschliessungsplan vorgenommenen Festlegungen sind sachgerecht. Sie stellen die Erschliessung der noch nicht überbauten Flächen im Bereich des Chörenmattwegs sicher und schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für dessen Übernahme durch die Gemeinde. Im Orientierungsinhalt wird die mögliche Lage für den Bau der internen Erschliessung von Parzelle 250 dargestellt. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Chörenmatt" der Gemeinde Berikon vom 19. April 2004 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: