Gestaltungsplan Belchenweg

Sondernutzungsplan · Buchs (AG)

Dokument

Nummer
1996-002062
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Buchs (AG)
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
25.09.1996
In Kraft seit
25.09.1996

Karte

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Gemeinde Buchs, Gestaltungsplan Belchenweg Sondernutzungsvorschriften

Der Gestaltungsplan Belchenweg bezweckt, den Charakter der bestehenden Gesamtüberbauung, die sich durch einen grossen Wohnwert auszeichnet zu erhalten und diese Qualität bei Ergänzungs- oder Ersatzbauten sicherzustellen.

Bestehende Gebäude dürfen innerhalb des bestehenden Gebäudeprofiles umgebaut und erneuert werden, wobei das bestehende Erscheinungsbild grundsätzlich zu erhalten ist. Für bestehende Gebäude (Hauptgebäude mit bestehenden Anbauten und Kleinbauten) gilt die überbaute Fläche als Baubereich.

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Bei Ersatzbauten (Abbruch und Neubau) ist das bisherige Gebäudevolumen (Aussenmasse, Dachform) und generelle Erscheinungsbild wieder zu übernehmen. Die bestehende, überbaute Fläche gilt als massgeblicher Baubereich.

Erweiterungsbauten für Hauptbauten sind nur in den im Gestaltungsplan bezeichneten Baubereichen für Erweiterungsbauten zulässig. Sie müssen sich in Bezug auf Volumen, Dachgestaltung und Erscheinungsbild an den bestehenden Bauten orientieren, wobei Trauflinie, Firstlinie und Fassadenflucht der bestehenden Bauten zu übernehmen sind.

Eingeschossige An- und Nebenbauten (Windfänge, Treppenabgänge, Lauben, Gartenhäuschen etc.) sind bis max. 15 m2 überbauter Fläche zulässig. Sie müssen sich in Bezug auf Gestaltung und Materialwahl gut ins Gesamtbild einfügen. Es gilt ein Grenzabstand von 2 Metern. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn kann dieser reduziert oder aufgehoben werden

Balkonverglasungen sind zulässig, wenn sie sich unauffällig ins Gesamtbild einordnen. Wintergärten sind im Erdgeschoss auf der Hauptwohnseite (SO oder SW) zulässig und dürfen max. 3.00 m über die Fassadenflucht, bzw. Balkonbrüstung hinausragen.

Dachaufbauten und - Einschnitte sind nicht zulässig, Dachflächenfenster müssen sich in Bezug auf Grösse und Detailgestaltung sehr gut ins Dach einordnen.

Nutzungsänderungen sind zulässig, soweit damit nicht wesentlich mehr Verkehr verbunden ist, als mit Wohnnutzung.

Einzelne zusätzliche Parkplätze können bewilligt werden, wenn sie sich gestalterisch gut in die Umgebungsgestaltung einfügen.

Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gilt die Bauordnung und der Bauzonenplan.

Bei Erweiterungsbauten auf den Parzellen Nr. 1881 und 1908 ist der Nachweis zu erbringen, dass die Immissionsgrenzwerte der EST eingehalten sind.

Gemeinde Buchs Ortsplanung

Gestaltungsplan Belchenweg gemäss 8 21 Bau G

Situation 1:500 / Sondernutzungsvorschriften

% ® SE E

Mitwirkungsbericht vom: 23.6.1995 Vorprüfungsbericht vom: 48.8. A806 E Öffentliche Auflage vom: 49.4. A896 bis: 24.8. 1996

Der Gemeindeschreiber:

ABTEILUNG BAUMPLANUNG

4 2 £ Vera

Beschlossen vom Gemeinderat am J0.06. 2%

Der Gemeindeammann: KZIıı ı nn DILL.

Genehmigung: Genehmigung dürch den Regierungsrat

Aarau,den 25, September 1996

Der Staatsschreiber:

Übersichtsplan 1:25'000

Legende (Genehmigungsinhalt)

e oe © Porimeter Gestaltungsplan

öffentliche Zufahrt

private Garagevorplätze

Fusswege

;e bestehende Hauptgebäude (Wohnhäuser) bestehende Kleinbauten (Garagen) Baubereich für Erweiterungsbauten IS>“ Sichtzone

Hugo Wandeler N ineenaubio AG #1192 / Januar 1996 | dipt Architekt ETH/SIA Planer BSP | &%&rs,,

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Kantonsstrasse K 242

Genehmigung

040140i 4, -4. 011.11401 8 , •_Ä_^ 0110'101.1 7C Sitzung:

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau

25. September 1996

am

Art. Nr.

2062

Gemeinde Buchs; Gestaltungsplan "Belchenweg"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei

Baudepartement/Vortrag vom 30. August 1996

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Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Belchenweg" der Gemeinde Buchs vom 10. Juni 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

Protokollauszug (mit Bericht vom 30. August 1996 der Abteilung Raumplanung) Gemeinderat 5033 Buchs - Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber:

Versand: