Erschliessungsplan Villmergenstrasse

Sondernutzungsplan · Büttikon

Dokument

Nummer
2009-000078
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Büttikon
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
21.01.2009
In Kraft seit
21.01.2009

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Gemeinde Büttikon Kanton Aargau

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

SONDERNUTZUNGSPLANUNG

Gemäss Paragraph 17 BauG

Erschliessungsplan "Villmergenstrasse", Büttikon

SITUATION 1: 500

Übersichts-Skizze

Mitwirkungsbericht vom:

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16. Juni 2008

Vorprüfungsbericht vom :

Rebacher

Öffentliche Auflage vom: 8. Juli 2008 bis: 7.August 2008

28. Oktober 2008

Beschlossen vom Gemeinderat am:

Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:

I6

Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 2A. Januar 2009

Der Staatsschreiber:

Verfasser. Datum Entwurf: Gezeichnet: Geprüft Format: Plan Nr.

12. Dezember 2008 | UN UN 60/63 cm 07.1791.0/01

Ersetzt Plan vom: 6. Mai 2008 Überholt durch Plan vom:

MSL Ingenieurbüro AG, Fischäcker 10 5630 Muri, Tel. Nr. 056/ 664 41 81

mit Nr. Nr.

Legende zum Gestaltungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Strassenlinien > rot Zufahrt Garagen / Parzellen --_-.---. orange Abgrenzung Perimeter des Erschliessungsplanes B/A = f e a E se he oma ae blau Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

2. Orientierungsinhalt

een gelb geplante Erschliessungsstrassen

hellblau Sichtzonenfläche Fe grau bestehende Strassen und Wege w2 h M Verunumunen ı ummersmm | mm schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan 219

KE Kernzone erhaltenswert WG Wohn- und Gewerbezone W2 Wohnzone 2-Geschossig LA Landwirtschaftszone

---- - blau eingedoltes Gewässer 220 dunkelgrün Uferschutzzonenfläche dunkelgrün Uferschutzzone 7063 weiss best. Gebäude

&<g violett Entsorgungsstelle

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

21. Januar 2009

Nr. 2009-000078

Gemeinde Büttikon; Erschliessungsplan "Villmergerstrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

28. Oktober 2008 16. Juni 2008 8. Juli bis 7. August 2008 28. Oktober 2008 26. November 2008 19. Dezember 2008

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 25. April 1995. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Für die Parzellen 225 und 226 an der Villmergerstrasse besteht gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan eine Sondernutzungsplanpflicht. Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan wird die Erschliessung dieser Grundstücke sichergestellt. Die Erschliessung wird im Bereich der bereits heute bestehenden Zufahrt vorgesehen. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan "Villmergerstrasse", Mst. 1:500  Längenprofil

Versand: 5. Februar 2009

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das Erschliessungskonzept für die Erschliessung der Parzellen 225 und 226 ist sachgerecht. Die Erschliessung erfolgt gemäss Plan über eine 6 m breite Stichstrasse mit einem Radius von 8 m. Aus verkehrstechnischer Sicht würde eine 4,5 m breite Strasse mit einem Einlenktrichter mit 5 m Radius den lokalen Anforderungen genügen. Da jedoch die Strasse im Einmündungsbereich bereits gebaut ist, nimmt die Gemeinde an den bestehenden Massen keine Änderungen vor. Auf den letzten 12 Metern wird die Stichstrasse auf 4 m verschmälert. Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Villmergerstrasse" der Gemeinde Büttikon vom 28. Oktober 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt einen Tag nach der Publikation des Entscheids im kantonalen Amtsblatt. Sie steht still vom Samstag vor Palmsonntag bis Ostermontag, vom 1. Juli bis 15. August und vom 20. Dezember bis 10. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist.

-3-

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerde beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Verteiler  Gemeinderat, Bollstrasse, 5619 Büttikon  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: