Erschliessungsplan Gewerbezone Stöckacher
Sondernutzungsplan · Birrhard
Dokument
- Nummer
- 09.247
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Birrhard
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- BVU
- Beschlossen
- 04.01.2011
- In Kraft seit
- 04.01.2011
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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Gemeinde Birrhard Kanton Aargau
Kanton Aargau Departement Bau, V r und Umwelt Abte Ra itwicklung
Erschliessungsplan Stöckacher
gemäss 817 BauG
Situationsplan 1:500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: - Planungsbericht
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Mitwirkungsbericht vom: Vorprüfungsbericht vom:
22. März 2010 15. Februar 2010
Öffentliche Planauflage vom: 28. September 2010 bis: 27. Oktober 2010 Beschlossen ver-der Gemeindeversammlung am: -1, Nov, 2018 Der Gemeindeammann:
eschreiber:
L.B_4
Genehmigung:
Format: 840 x 297 mm Erstellt: dl Geprüft: BL KSL Ingenieurbüro AG B ir . i ion.2d Ksl. Kirchweg 46, 5415 Nussbaumen CAD Name: P:projekte\_Birrhard\20874.0_Erschliessung Parzelle 212\Situation.
Tel. 056 296 26 26, Fax 056 296 26 66
Datum: 02.09.2010
RL: 30_Sit_Erschliessung
Plan Nr.
20874.0/30
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
rot
BI/A en braun Bee hellblau 00080000806 7-7” hellgrün
2. Orientierungsinhalt
w2
schwarz
BEREITS EEEEESEaREEFETEET: blau
Mindestabstände von Hochspannunggfreileitungen zu Gebäuden gemäss Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV) 734.31
Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
Ein- und Ausfahrtsbeschränkung bestehende Zufahrten Parzellen 213 und 214 hat Besitzstand
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A Perimeter des Erschliessungsplanes
Planungswertüberschreitung (Art. 30 LSV) Wohnnutzung
- Es ist keine Wohnnutzung innerhalb eines Perimeters von 27 Metern ab Axe der Kantonsstrasse möglich
- Fenster von lärmempfindlichen Wohnräumen sind grundsätzlich auf der vom Lärm der Nationalstrasse abgewandten Seite (Süd-Ost) anzuordnen oder
müssen durch vorgelagerte Gebäude oder Gebäudeteile vollständig vom
Autobahnlärm abgeschirmt werden (keine Sichtverbindung).
Für mindestens ein Fenster pro lärmempfindlich Wohnraum beträgt die
minimale Dämpfung (AL) 32 dB(A) gegenüber den Lärmemissionen der
Nationalstrasse.
Gewerbliche Nutzung
- Lärmempfindliche Betriebsräume sind innerhalb eines Perimeters von
18 Metern ab Axe der Kantonsstrasse nur dann möglich, wenn sie über eine Seitenfassade belüftet werden können.
- Lärmempfindliche Betriebsräume (Art. 2 Abs. 6 LSV) sind grundsätzlich an den vom Lärm abgewandten Seiten von Betriebsgebäuden anzuordnen oder müssen über eine weniger exponierte Fassade belüftet werden können.
- Für mindestens ein Fenster pro lärmempfindlichen Betriebsraum beträgt die
minimale Dämpfung (AL) 26 dB(A) gegenüber den Lärmemissionen der Nationalstrasse.
- Lärmempfindliche Betriebsräume, die keine offenbare Fenster aufweisen und nur mechanisch gelüftet werden können, sind uneingeschränkt möglich.
Lärmnachweis
- Im Baubewilligungsverfahren ist ein entsprechender Lärmnachweis nach Art. 31 LSV zu erbringen.
bestehende Strassen / Wege Erschliessungsstrassen Hecke
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Teiländerung Zonenplan
Bundesbaulinie A1 gestützt auf Baulinienplan Kanton Aargau vom 26. Mai 1967
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