Teilzonenplanänderung "Kreuzgarage", Eggerstanden, Bezirk Rüte

Zonenplan · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2011/574
Art
Zonenplan
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
07.04.2011
Genehmigt
10.05.2011
In Kraft seit
10.05.2011

Karte

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Bezirk Rüte Kanton Appenzell I.Rh.

Geringfügige Zonenplanänderung

Kreuzgarage, Eggerstanden

Vorprüfung durch die Standeskommission am: 18.01.2011 Öffentliche Auflage vom: 15.02.2011 bis: 17.03.2011 Beschlossen durch den Bezirksrat am: 07.04.2011

Der stillstehende Hauptmann: Der Baupräsident: / as

H.P. Knöpfel R. Grob

/ ) Genehmigt durch die Standeskommision am: 10 I D, /)

Der regierende Landammann: Der Ratschreiber:

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\ l ı Nr. 2010.272-1 Datum 16. November 2010 HERSCHE INGENIEURE AG Massstab 1:500 gez./Vis. md/H.B.

Legende

Genehmigungsinhalt

Umteilung von der Landwirtschaftszone L in die Wohn- und Gewerbezone WG2 ca. 35m? ab Parzelle 326

Umteilung von der Verkehrsfläche in die Wohn- und Gewerbezone WG2 ca. 50m? ab Parzelle 1634

JB

Informationsinhalt

Wohn- und Gewerbezone WG2

Landwirtschaftszone L

Verkehrsfläche

JUL

Weiterer Planinhalt

Gewässer

)

Besondere Bestimmungen

- Von der Zonenplanänderung ist kein Wald im Sinne der Art. 10 und 13 des eidg. Waldgesetzes (SR 921.0) betroffen.

- Innerhalb der Wohn- und Gewerbezone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV).

321

322

Genehmigung

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 10. Mai 2011 (Nr. 574)

Teilzonenplanänderung / Kreuzgarage, Eggerstanden / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh.

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag (…) D. Beschluss Die Standeskommission prüft das Geschäft. Sie schliesst sich den Erwägungen und dem Antrag des Bau- und Umweltdepartements an und fasst folgenden Beschluss: 1.

Die geringfügige Teilzonenplanänderung Kreuzgarage Eggerstanden, Bezirk Rüte, wird gestützt auf Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt.

2.

Der regierende Landammann und der Ratschreiber werden die Zonenpläne (4 Ex.) unterzeichnen und an das BUD retournieren.

3.

Der Bezirk Rüte wird aufgefordert, die vorgenommene Zonenplanänderung an die Geoinfo AG zur Anpassung des digitalen Zonenplans weiterzuleiten (via Planungsbüro). Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

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Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

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