Quartierplan "Parz. Nr. 198, Loretto", Bezirk Gonten
Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden
Dokument
- Nummer
- 1994/701
- Art
- Abgrenzung Wald und Bauzone
- Kanton
- Appenzell Innerrhoden
- Ebene
- Bezirk
- Behörde
- Bezirksverwaltung
- Genehmigt durch
- Standeskommission
- Beschlossen
- 05.05.1994
- Genehmigt
- 05.07.1994
- In Kraft seit
- 05.07.1994
Karte
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Dateien
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Text
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 7. Juni 1994 (Nr. 701)
Genehmigung / Quartierplan Parz. Nr. 198, Loretto Bezirksrat Gonten
(…) Beschluss Demnach wird beschlossen: 1.
Der Quartierplan Parz. Nr. 198, Loretto, Bezirk Gonten, wird mit den nachfolgenden Einschränkungen gestützt auf Art. 35 BauG genehmigt.
2.
Der Quartierplan wird unter dem Vorbehalt, dass bis zum 4. Juli 1994 gegen den Genehmigungsbeschluss des Bezirksrates Gonten kein Referendum zustande kommt, auf den 5. Juli 1994 in Kraft gesetzt. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:
Markus Dörig