Quartierplan "Parz. Nr. 198, Loretto", Bezirk Gonten

Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
1994/701
Art
Abgrenzung Wald und Bauzone
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
05.05.1994
Genehmigt
05.07.1994
In Kraft seit
05.07.1994

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 7. Juni 1994 (Nr. 701)

Genehmigung / Quartierplan Parz. Nr. 198, Loretto Bezirksrat Gonten

(…) Beschluss Demnach wird beschlossen: 1.

Der Quartierplan Parz. Nr. 198, Loretto, Bezirk Gonten, wird mit den nachfolgenden Einschränkungen gestützt auf Art. 35 BauG genehmigt.

2.

Der Quartierplan wird unter dem Vorbehalt, dass bis zum 4. Juli 1994 gegen den Genehmigungsbeschluss des Bezirksrates Gonten kein Referendum zustande kommt, auf den 5. Juli 1994 in Kraft gesetzt. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Markus Dörig