Quartierplan "Herrenrüti", Bezirk Rüte
Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden
Dokument
- Nummer
- 2001/1007
- Art
- Abgrenzung Wald und Bauzone
- Kanton
- Appenzell Innerrhoden
- Ebene
- Bezirk
- Behörde
- Bezirksverwaltung
- Genehmigt durch
- Standeskommission
- Beschlossen
- 16.01.2001
- Genehmigt
- 13.08.2001
- In Kraft seit
- 13.08.2001
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Appenzell Innerrhoden mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
Genehmigung_2001 1007_113.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung 13. August 2001 (Nr. 1007)
Quartierplan "Herrenrüti" / Genehmigung Bezirksrat Rüte
A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen der Standeskommission (…) C. Beschluss Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen beschliesst die Standeskommission: 1.
Der Quartierplan "Herrenrüti" (Plan und Reglement) vom 1. März 1998 bzw. 6. Dezember 2000 wird von der Standeskommission gestützt auf Art. 35 des Baugesetzes genehmigt.
2.
Punkt 4.6 Abs. 3 des Quartierplan-Reglementes betreffend die Aufnahme der Erschliessungsstrasse ins Bezirksstrassennetz ist im Sinne der Erwägungen der Standeskommission zu präzisieren. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:
Markus Dörig