Quartierplan "Kapf", Bezirk Oberegg

Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
1996/976
Art
Abgrenzung Wald und Bauzone
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
08.08.1995
Genehmigt
27.08.1996
In Kraft seit
27.08.1996

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung 27. August 1996 (Nr. 976)

Genehmigung / Quartierplan «Kapf» / Änderung Bezirksrat Oberegg

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Entscheid Die Quartierplanung "Kapf" wird unter Vorbehalt der folgenden Auflagen gestützt auf Art. 35 bzw. Art. 29 Abs. 3 des Baugesetzes vom 28. April 1985 (BauG) genehmigt: 1.

Die neuen Strassendurchlässe sind genügend gross zu dimensionieren (mind. für ein Q 100 h = 1.00 m). Die entsprechenden Nachweise sind vor Baubeginn mit hydraulischen Berechnungen zu erbringen.

2.

Die neu zu erstellenden Fusswege und die Verbindungsstrecke der «Alten Reichsstrasse» sind mit einem für Wanderer geeigneten Belag zu versehen, wobei keine Hartbeläge eingebaut werden dürfen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig