Teilzonenplanänderung "Enzlersbartlis", Eggerstanden, Bezirk Rüte
Lärmempfindlichkeitsstufen · Appenzell Innerrhoden
Dokument
- Nummer
- 2014/198
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Kanton
- Appenzell Innerrhoden
- Ebene
- Bezirk
- Behörde
- Bezirksverwaltung
- Genehmigt durch
- Standeskommission
- Beschlossen
- 11.02.2014
- Genehmigt
- 11.02.2014
- In Kraft seit
- 11.02.2014
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Appenzell Innerrhoden mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
Genehmigung_2014 198_170.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 11. Februar 2014 (Nr. 198)
Teilzonenplanänderung Enzlersbartlis, Eggerstanden, Bezirk Rüte / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement
A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen beantragt das Bau- und Umweltdepartement: 1.
Der Teilzonenplan Enzlersbartlis, Eggerstanden, Bezirk Rüte, werde gestützt auf Art. 48 Abs. 3 BauG genehmigt.
2.
Der Bezirksrat werde angewiesen, die Naturgefahrenbereiche im Rahmen einer nächsten Planänderung nach Zustellung der Unterlagen durch das Landesbauamt als überlagerte Gefahrenzone (GZ) auszuscheiden.
3.
Die Teilzonenpläne (4 Ex.) seien von Landammann Daniel Fässler und von Ratschreiber Markus Dörig zu unterzeichnen und an das Bau- und Umweltdepartement zu retournieren.
Ganzen Text zeigen
4.
Der Bezirksrat Rüte werde aufgefordert, die vorgenommene Teilzonenplanänderung in der gemäss Datenmodell geforderten Form an die Geoinfo AG zur Anpassung des digitalen Zonenplans weiterzuleiten (via Planungsbüro).
D. Beschluss Die Standeskommission schliesst sich den Erwägungen des Bau- und Umweltdepartements an und heisst die Anträge gut. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:
Markus Dörig
AI 013.12-97.2-205741
1-1