Teilzonenplanänderung "Enzlersbartlis", Eggerstanden, Bezirk Rüte

Lärmempfindlichkeitsstufen · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2014/198
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
11.02.2014
Genehmigt
11.02.2014
In Kraft seit
11.02.2014

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 11. Februar 2014 (Nr. 198)

Teilzonenplanänderung Enzlersbartlis, Eggerstanden, Bezirk Rüte / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen beantragt das Bau- und Umweltdepartement: 1.

Der Teilzonenplan Enzlersbartlis, Eggerstanden, Bezirk Rüte, werde gestützt auf Art. 48 Abs. 3 BauG genehmigt.

2.

Der Bezirksrat werde angewiesen, die Naturgefahrenbereiche im Rahmen einer nächsten Planänderung nach Zustellung der Unterlagen durch das Landesbauamt als überlagerte Gefahrenzone (GZ) auszuscheiden.

3.

Die Teilzonenpläne (4 Ex.) seien von Landammann Daniel Fässler und von Ratschreiber Markus Dörig zu unterzeichnen und an das Bau- und Umweltdepartement zu retournieren.

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4.

Der Bezirksrat Rüte werde aufgefordert, die vorgenommene Teilzonenplanänderung in der gemäss Datenmodell geforderten Form an die Geoinfo AG zur Anpassung des digitalen Zonenplans weiterzuleiten (via Planungsbüro).

D. Beschluss Die Standeskommission schliesst sich den Erwägungen des Bau- und Umweltdepartements an und heisst die Anträge gut. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

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