Teilzonenplanänderung "Kreuzgarage", Eggerstanden, Bezirk Rüte

Lärmempfindlichkeitsstufen · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2011/574
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
07.04.2011
Genehmigt
10.05.2011
In Kraft seit
10.05.2011

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Appenzell Innerrhoden mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Genehmigung_2011 574_175.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 10. Mai 2011 (Nr. 574)

Teilzonenplanänderung / Kreuzgarage, Eggerstanden / Genehmigung Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh.

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag (…) D. Beschluss Die Standeskommission prüft das Geschäft. Sie schliesst sich den Erwägungen und dem Antrag des Bau- und Umweltdepartements an und fasst folgenden Beschluss: 1.

Die geringfügige Teilzonenplanänderung Kreuzgarage Eggerstanden, Bezirk Rüte, wird gestützt auf Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt.

2.

Der regierende Landammann und der Ratschreiber werden die Zonenpläne (4 Ex.) unterzeichnen und an das BUD retournieren.

3.

Der Bezirk Rüte wird aufgefordert, die vorgenommene Zonenplanänderung an die Geoinfo AG zur Anpassung des digitalen Zonenplans weiterzuleiten (via Planungsbüro). Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Ganzen Text zeigen

Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

1-2