Zonenplan Grundnutzung, Bezirk Appenzell
Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden
Dokument
- Nummer
- 2011/1264
- Art
- Abgrenzung Wald und Bauzone
- Kanton
- Appenzell Innerrhoden
- Ebene
- Bezirk
- Behörde
- Bezirksverwaltung
- Genehmigt durch
- Standeskommission
- Beschlossen
- 10.09.2010
- Genehmigt
- 15.11.2011
- In Kraft seit
- 15.11.2011
Karte
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Text
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 15. November 2011 (Nr. 1264)
Gesamtrevision Zonenplanung Bezirk Appenzell Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh
A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen stellt das Bau- und Umweltdepartement Antrag: 1. Die total revidierte Ortsplanung des Bezirks Appenzell (exkl. Teil Pufferzonen Hirschberg) werde gestützt auf die eingereichten Unterlagen und Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt. 2. Die beiliegenden Pläne (Grundnutzung sowie Schutz Nord und Süd) (je 3 Ex.), Schutzlisten (je 3 Ex.) und Reglemente (je 3 Ex.) seien zu unterzeichnen und dem Bau- und Umweltdepartement zu retournieren. 3. Der Bezirksrat Appenzell sei aufzufordern, die digitale Nutzungsplannachführung im Geoportal zu veranlassen. D. Beschluss Nach einigen zusammenfassenden Bemerkungen von Bauherr Stefan Sutter zur Sachlage und zur Berücksichtigung der im Vorprüfungsverfahren monierten Punkte beschliesst die Standeskommission, die Ortsplanung des Bezirks Appenzell zu genehmigen. Davon ausgenommen sind die Pufferzonen am Hirschberg. Die unterzeichneten Pläne sind über das Bau- und Umweltdepartement zu verteilen. Der Bezirksrat Appenzell wird aufgefordert, die digitale Nutzungsplannachführung im Geoportal zu veranlassen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig AI 013.12-97.2-205741
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