Zonenplan Grundnutzung, Bezirk Appenzell

Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2011/1264
Art
Abgrenzung Wald und Bauzone
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
10.09.2010
Genehmigt
15.11.2011
In Kraft seit
15.11.2011

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 15. November 2011 (Nr. 1264)

Gesamtrevision Zonenplanung Bezirk Appenzell Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen stellt das Bau- und Umweltdepartement Antrag: 1. Die total revidierte Ortsplanung des Bezirks Appenzell (exkl. Teil Pufferzonen Hirschberg) werde gestützt auf die eingereichten Unterlagen und Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt. 2. Die beiliegenden Pläne (Grundnutzung sowie Schutz Nord und Süd) (je 3 Ex.), Schutzlisten (je 3 Ex.) und Reglemente (je 3 Ex.) seien zu unterzeichnen und dem Bau- und Umweltdepartement zu retournieren. 3. Der Bezirksrat Appenzell sei aufzufordern, die digitale Nutzungsplannachführung im Geoportal zu veranlassen. D. Beschluss Nach einigen zusammenfassenden Bemerkungen von Bauherr Stefan Sutter zur Sachlage und zur Berücksichtigung der im Vorprüfungsverfahren monierten Punkte beschliesst die Standeskommission, die Ortsplanung des Bezirks Appenzell zu genehmigen. Davon ausgenommen sind die Pufferzonen am Hirschberg. Die unterzeichneten Pläne sind über das Bau- und Umweltdepartement zu verteilen. Der Bezirksrat Appenzell wird aufgefordert, die digitale Nutzungsplannachführung im Geoportal zu veranlassen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig AI 013.12-97.2-205741

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