Grundnutzung, Bezirk Gonten

Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2009/1083
Art
Abgrenzung Wald und Bauzone
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
05.02.2009
Genehmigt
21.09.2009
In Kraft seit
21.09.2009

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 21. September 2009 (Nr. 1083)

Gesamtrevision Zonenplanung Bezirk Gonten / Teil Nutzung und Sportzonenreglement / Genehmigung Bezirksrat Gonten / Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh.

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen stellt das Bau- und Umweltdepartement wie folgt Antrag: 1.

Die total revidierte Ortsplanung des Bezirks Gonten, Teil Nutzung und Sportzonenreglement, werde gestützt auf Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt.

2.

Der Bezirksrat Gonten werde angewiesen, den Empfehlungen zum Hochwasserschutz im Gebiet Jakobsbad (Sportzone und Campingplatz) Folge zu leisten.

3.

Die beiliegenden Pläne und das Sportzonenreglement seien zu unterzeichnen und ans Bauund Umweltdepartement zu retournieren.

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D. Beschluss Die Standeskommission prüft das Geschäft und fasst im Sinne des Antrages Beschluss. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

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