Grundwasserschutzzonenplan Ledi 2020

Grundwasserschutzzonen · Oberegg

Dokument

Art
Grundwasserschutzzonen
Gemeinde
Oberegg
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Amt für Umwelt
Genehmigt
15.04.2020
In Kraft seit
15.04.2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Oberegg mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Grundwasserschutzzone um die Quellfassungen Ledi_unterzeichnet.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

IMI II II=IZ ftW

KANTON APPENZELL INNERRHODEN

Bau- und Umweltdepartement Amt für Umwelt Gaiserstrasse 8 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 93 45 [email protected] https://www.ai.ch

BUD, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell

A-Plus Wasserversorgung Oberegg Fredi Klee Dorfstrasse 17 9413 Oberegg

9050 Appenzell, 17. April 2020 Erlass Grundwasserschutzzone um die Quellfassungen Ledi, Bezirk Oberegg I Verfügung

Tatsächliches 1. Zwecks Aktualisierung einer Grundwasserschutzzone reichte die Wasserversorgung Oberegg mit Schreiben vom 16. April 2018 die Unterlagen zur Anpassung der bestehenden Grundwasserschutzzone um die Quellfassung Ledi zur Vorprüfung ein. Die Grundwasserschutzzone betrifft das Hoheitsgebiet des Bezirks Oberegg. 2. Der revidierten Grundwasserschutzzone im Sinne der Vorprüfung wurde durch das Bau- und Umweltdepartement zugestimmt. 3. Am 17. Mai 2018 fand eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Parteien und Grundeigentümer statt. 4. Das Bau- und Umweltdepartement eröffnete den betroffenen Grundeigentümern mit Schreiben vom 7. Januar 2019 die angepasste Grundwasserschutzzone unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen (7. Januar 2019 - 6. Februar 2019). Gegen die Grundwasserschutzzone ist eine Einsprache eingegangen. Der Einspracheentscheid wurden am 25. Mai 2019 verschickt. Gegen den Einspracheentscheid wurden keine weiteren Rechtsmittel ergriffen. 5. Folgende Projektunterlagen bilden die Grundlage des vorliegenden Entscheides: • • •

Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Ledi, Schutzzonenplan 1:1'000, Plan Nr. 2018-205/1 vom 6. März 2020 Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Ledi, vom 6. März 2020 Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Ledi, Hydrogeologischer Bericht, vom 6. März 2020

Ganzen Text zeigen

Seite 1/1

Erwägungen Die Voraussetzungen zum Erlass der Grundwasserschutzzone Ledi sind erfüllt. Demnach kann die Grundwasserschutzzone gestützt auf Art. 11 Abs. 2 EG GSchG erlassen werden. Die Festlegung der Grundwasserschutzzone Ledi ist gestützt auf Art. 11 Abs. 4 EG GSchG auf Kosten der Fassungseigentümerin als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch einzutragen. Entscheid 1. 2. 3.

Das Bau- und Umweltdepartement erlässt den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement der Grundwasserschutzzone Ledi vom 6. März 2020, Bezirk Oberegg. Die Anpassung der Grundwasserschutzzone Ledi ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auf Kosten der Fassungseigentümerin im Grundbuch anzumerken. Es wird zulasten der Gesuchstellerin eine Gebühr von Fr. 200.-- erhoben.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann aufgrund von Art. 51 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVG) innert 30 Tagen seit Zustellung bei der Standeskommission Rekurs erhoben werden. Die Rechtsschrift muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen. Der Rechtsschrift ist die angefochtene Verfügung samt allfälligen Beweismitteln beizulegen. Soweit dies nicht möglich ist, sind sie zu bezeichnen.

au- un • Umweltdepartement Der Ba err

Leiterin Amt für Umwelt

Ruedi Ulmann

Franzi= Wyss

-= Kopie an: Grundbuchamt Al Beilagen • Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Ledi, Schutzzonenplan 1:1'000, Plan Nr. 2018-205/1 vom 6. März 2020 • Schutzzonenreglement für die Quellfassungen Ledi, vom 6. März 2020 • Hydrologischer Schutzzonenbericht der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Ledi vom 6. März 2020

Seite 2/2