Quartierplan Werdbüchel
Nutzungsplan · Heiden
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Heiden
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 07.12.1993
- In Kraft seit
- 07.12.1993
Karte
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Dateien
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Text
tilillltil Protokoll des Regierungsrates
Kanton Appenzell A.Rh.
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anll& prs!. Gemeinde Heiden: Quartierplan lferdbüchel; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom l-0. November l-993 ist
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Mit Protokollauszug vom L2. Oktober 1-993 ersucht der Gemeinderat Heiden um Genehrnigung des Quartierplanes Werdbüchel. Sach1age
Ganzen Text zeigen
L. Der Quartierplan Vüerdbüchel regelt die Erschliessung und besondere Bauweise des fraglichen Gebietes in der Wohnzone VtE rnit Sonderbauvorschriften (Art. 43 EG zum RPG) .
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Die Sonderbauvorschriften sind sehr generell gehalten. Die bindenden Aussagen beschränken sich im wesentlichen auf die Regelung der Firstrichtungen und Dachneigungen. Innerhalb dieser Sonderbauvorschriften bleibt ein relativ grosser Gestaltungsspielraum erhalten.
FormelIes 1-. Über den Quartierplan wurde das Vorprüfungsverfahren gernäss Art. 43 EG zum RPG durchgeführt. Die berührten kantonalen Verwaltungsstellen wurden rniteinbezogen. Im Vorprüfungsbericht der Baudirektion vom 1-2. Januar L989 wurde dem Quartierplan die grundsätzliche Zweckmässigkeit zuerkannt.
2. Die öffentliche Auflage gemäss Art. 48 EG zum RPG erfolgte vom 28. März bis 27 . April l-989. Es ging eine Einsprache ein, die sich gegen die Lage der neuen Erschliessungsstrasse wehrte. Der ablehnende Einspracheentscheid wurde in der Folge an den Regierungsrat weitergezogen, welcher den Rekurs mit nntscheid vom 24. August L993 abwies.
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3. Der Quartierplan Vterdbüchel wurde durch den Gemeinderat Heiden am L2. Oktober L993 erlassen. Das kommunale Erlassverfahren ist damit abgeschlossen. FormeII steht der Genehmigung des Quartierplanes Werdbüchel nichts mehr im ltege. Materielles Der Gestaltungsplan erfüIlt die Anforderungen gemäs s Art. 43 EG zum RPG. Materiell steht der Plangenehmigung durch den Regierungisrat nichts entgegen. Antrag
Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. L und Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG, folgenden Antrag: L. Der Quartierplan V{erdbüchel sei zu genehmigen. 2. Für die Genehrnigung sei auf die Erhebung einer Gebühr zu verzichten.
Beschluss: Zustimrnung zum Antrag der Baudirektion. Arntsblatt (Ziffer
Auszug an
L) .
Baudirektion
Sekretariat der Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche *
Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Heiden *
Beilage: L ExpI. des Quartierplanes mit eenehmigungsvermerk
Versandt am
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