Überbauungsplan «Altersgerechtes Wohnen Brenden»

Nutzungsplan · Lutzenberg

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Lutzenberg
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Departement
Beschlossen
03.10.2022
In Kraft seit
17.03.2023

Karte

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9. Januar 2023

[0 Bl se] | | | J m 5 10 15 20 25

Strittmatter Partner AG

Lutzenberg x

im Appenzellerland

Überbauungsplan

«Altersgerechtes Wohnen Brenden»

Vom Gemeinderat verabschiedet: 3. Oktober 2022

Öffentliche Auflage: 11. November bis 11. Dezember 2022

om Gemeinderat erlassen: 9. Januar 2023 Die Gemeindeschreiberin

er WITT

m fakultativen Referendum unterstellt: 20. Jhnuar bis9. Februar 2023

c

17. MRZ. 2023

Vom Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons genehmigt: Dölf Biasotto, Landammann

Fr

Daten der amtlichen Vermessung vom 11. März 2019

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen T0712224343|F071222 2609 wwwsstrittmatter-partner.ch | [email protected]

517\021\410\01\SNP_Seniorenwohnheim_Brendern_220921.vwX, Bd-Su-SI-de

143

Sonderbauvorschriften

Festlegungen

BVo Geltungsbereich u Art.1 Verkehrsfl äche, privat 5 Art. 3 Bereich Zu- und Wegfahrt nn Art Standort Ein- und Ausfahrt Sammelgarage . Art. 3 Standort Autoabstellplatz (Besucher / Personal) Ar 4 Standort Langzeitabstellplatz für Velos) \ Art. 5 Standort (öffentlicher Abstellplatz für Velos) Art. 5 j Richtungspunkt Fussweg, intern c Arts Bereich Notzufahrt . . . Ar 7 Gebäudezugang. — u . Ar 8 Baubereich Hauptbaute ü i . Art.9 Allgemeine Umgebungsfläche . Art. 15 Bereich Quartierplatz. i j Ar .16 Erhalt Sommerlinde nn Art. 18

Standort Postautohaltestelle

Standort Trafostation

Baute, bestehend

Baute und Anlage, abzubrechen

Richtprojekt (Stand: 17. Juni 2022)

Bemassung in Meter

Sichtfeld gemäss VSS-Norm 40 273a

Gewässer, offen

Wald

Allgemeines

Anl

Geltungsbereich

Art. 2 Zweck

! Der Überbauungsplan «Altersgerechtes Wohnen Brenden» besteht aus dem Situationsplan 1:500, den besonderen Vorschriften, dem Richtprojekt vom 4. November 2022 sowie dem Planungsbericht,

2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen, die Sonderbauvorschriften sowie die explizit erwähnten Inhalte des Richtprojekts sind verbindlich. Die Hinweise und übrigen Aussagen des Richtprojekts sind für die Projektierung und Baubewilligung wegleitend. Der Planungsbericht ist erläuternd.

Der Überbauungsplan nach Art. 39 BauG bezweckt den Neubau des Seniorenwohn-

heims Brenden mit angegliederten Wohnungen mit erhöhter ortsbaulicher und architektonischer Qualität.

Erschliessung

Art. 3 _Motorisierter Verkehr

Art. 4 Autoabstellplätze u

As Veloabstellplätze .

Art. 6 Fussverkehr

Art. 7 Bereich Notzufahrt

Art. 8 Gebäudezugang

1 Die Zu- und Wegfahrt ins Planungsgebiet hat an den bezeichneten Standorten ab der Strasse Gstell über die privaten Verkehrsflächen zu erfolgen. ? Die Ein- und Ausfahrt der Sammelgarage erfolgt am bezeichneten Standort.

! Die Autoabstellplätze der Bewohner der Baubereiche C sind in einer unterirdischen Sammelgarage anzuordnen. ? Die Autoabstellplätze für das Personal sind innerhalb der unterirdischen Sammelgarage sowie am bezeichneten Standort zu erstellen.

3 Autoabstellplätze für Besucher sind an den bezeichneten Standorten anzuordnen. # Die Anzahl der zu erstellenden Autoabstellplätze für das Personal und die Besucher richtet sich nach der VSS-Norm 40 281.

5 Die Gemeinde kann die Bewirtschaftung der Besucherparkplätze vorschreiben.

! Die Anzahl der zu erstellenden Veloabstellplätze wird im Baubewilligungsverfah-

ren in Absprache mit der Gemeinde bestimmt.

? Die Veloabstellplätze sind stufenlos zugänglich zu erstellen. Langzeitabstellplätze sind am bezeichneten Standort zu erstellen und gegen die Witterung zu schützen. Kurzzeitabstellplätze sind in der Nähe der Eingänge sowie für die Öffentlichkeit am bezeichneten Standort bei ÖV-Haltestelle zu erstellen.

3 Im Übrigen richten sich die Anforderungen an die Ausgestaltung und Ausrüstung der Abstellplätze nach VSS-Norm 40 066.

1 Zwischen den Richtungspunkten Fussweg ist eine Fussverbindung mit einer Mindestbreite von 1.40 m zu erstellen.

? Die halböffentlichen Fussverbindungen dienen der Erschliessung und müssen durchgehend hindernisfrei begehbar sein.

1 Die Notzufahrt erfolgt über die bezeichneten Bereiche. Die Bereiche sind als Notzufahrten und Stellflächen gemäss der Richtlinie der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) vom 4. Februar 2015 auszuführen.

2 Die Notzufahrt ist, soweit nicht als Weg genutzt, unversiegelt zu gestalten und mit Schotterrasen oder Ähnlichem zu befestigen.

Die Haupterschliessung der Gebäude erfolgt über die bezeichneten Hauszugänge.

Ill. Bebauung

Art. 9 Baubereiche, allgemein

Art. 10 Baubereiche A und B

Art. 11 Baubereich c

Art. 12 Nutzungsintensität

Art. 13 Gestaltung

1 Die Baubereiche definieren die horizontale Ausdehnung der Gebäude. Sie gehen allen anderen Abständen vor. Abweichungen der Baubereiche gegen innen sind bis 0.5 m zulässig, sofern der architektonische Ausdruck gewahrt bleibt.

2? Ausserhalb der bezeichneten Baubereiche sind nur Bauten im Zusammenhang mit Zugängen für die Sammelgarage und der Terrasse des Pflegeheims zulässig.

1 Inden Baubereichen A und B ist ein Pflegeheim mit mindestens 19 Pflegeplätzen und einer Tagesstruktur zu erstellen.

2 Die First- und Gebäudehöhen (FH und GH) bezeichnen die maximale vertikale Ausdehnung. Unterschreitungen sind zulässig. Es gelten folgende Masse:

Abweichungen gegenüber der Regelbauweise

Al FH=13.00 m GH =13.00 m FH +1.00 m |GH + 5.00 m

A2 FH =12.00m CH = 10.00m GH +2.00m

3_ Der Baubereich Bist als architektonisch klar ablesbares Sockelgeschoss mit einer Maximalhöhe von 3.00m auszugestalten.

“ Die Dachfläche des Baubereichs B sind für Personen zugänglich zu machen und als

Terrassen zu gestalten.

2 Inden Baubereichen C gelten die Masse der Regelbauweise. ? In den Baubereichen C sind ausschliesslich alters- und behindertengerechte Wohnungen zulässig.

Die maximale BMZ auf dem Plangebiet beträgt 2.2.

1 Die Bauten in den Baubereichen A, BundC haben eine erhöhte architektonische Qualität aufzuweisen. Dazu werden folgende Elemente des Richtprojekts (4. November 2022, Fortimo AG) verbindlich erklärt:

a) Die Dachgestaltung und die Firstrichtung;

b) Das Prinzip der Fassadengestaltung;

c) Die Materialisierung der Fassaden in Holz;

d) Das Grobkonzept zur Material- und Farbgestaltung.

? Mit dem Baugesuch ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept einzureichen und bewilligen zu lassen. Es können grossflächige Bemusterungen vor Ort verlangt werden. 3 Im Dach und Fassadenbereich ist die grossflächige Anwendung nicht korrosionsbeständiger Blechmaterialien (Kupfer, Zinn, Blei, etc.) untersagt.

1 Alle Flachdächer mit Ausnahme des Baubereichs B1 sind extensiv zu begrünen. Im Baubereich A2 kann ein begehbarer Dachgarten erstellt werden.

2 Inden Baubereichen C sind ausschliesslich Satteldächer zulässig. Diese sind mit erdfarbenen Ziegeln einzudecken. Ausnahmen sind lediglich bei An- und Nebenbauten zulässig 3_ Technisch notwendige Aufbauten auf dem Dach sind mindestens um das Mass ihrer Mehrhöhe vom Dachrand zurückzusetzen.

IV. Umgebung

Art. 15 Umgebungsgestaltung

6 weitere Artikel

Art. 16 Bereich Quartierplatz -

Art. 17 Kinderspielplatz

Art. 18 \ Erhalt Sommerlinde

1 Der Aussenraum und die allgemeine Umgebungsfläche haben eine hohe gestalterische Qualität aufzuweisen. Es sind ausschliesslich standortgerechte, einheimische

und nicht invasive Pflanzenarten zulässig. Dazu werden folgende Elemente aus dem

Richtprojekt (4. November 2022, Fortimo AG) für wegleitend erklärt:

a) Terraingestaltung und die Anordnung der Terrassenstützmauern;

b) Materialisierung und Ausgestaltung der Wege und Plätze;

c) Standorte der Bepflanzung.

1 Im bezeichneten Bereich ist ein gemeinschaftlicher Aufenthalts- und Erschliessungsbereich zu gestalten und mit Sitzgelegenheiten auszustatten. 2 Kleinbauten in einer offenen Ausführung sind zulässig.

Auf die Erstellung eines Kinderspielplatzes nach BauR Art. 26 kann verzichtet werden. Die bestehende Sommerlinde auf der Parzelle Nr. 236 ist gemäss dem bestehenden

Konzept für Baumschutz und Baumpflege vom 17. Februar 2020 zu erhalten und zu pflegen.

V. Übrige Inhalte

Art. 19 hindernisfreies Bauen

Art. 20 Entwässerung

Art. 21 Energie

Die gesamte Bebauung in den Baubereichen A, B und C erfolgt altersgerecht und hindernisfrei. Die Bebauung hat mindestens nach den Vorgaben der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» zu erfolgen.

2 Mit dem Baugesuch ist eine Entwässerungskonzept für Schmutz- Meteorwasser vorzulegen, das die notwendigen Gewässerschutzmassnahmen ausweist. 2 Erschliessungswege und -zufahren, Vorplätze und Parkierungsflächen sind wo immer möglich durchlässig zu gestalten.

2 Der Einsatz von Wärmeerzeugern (Heizung, Warmwasser), welche mit fossilen Energieträgern betrieben werden (Erdöl oder Erdgas) ist nicht zulässig.

2 Die Gebäude müssen einen Teil des Stromverbrauches durch Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen decken. Die Dachflächen von Baubereich Al sind soweit technisch möglich für die Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen vorzusehen.