Grundwasserschutzzone Egg, geringfügige Änderung

Grundwasserschutzzonen · Herisau

Dokument

Art
Grundwasserschutzzonen
Gemeinde
Herisau
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Kanton
Behörde
Amt für Umwelt
Genehmigt durch
Departement
Beschlossen
22.11.2022
In Kraft seit
22.11.2022

Karte

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Text

CH131_02_GE_Egg, 2022.pdf

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Appenzell Ausserrhoden

VJ!R

Departement Bau und Volkswirtschaft

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 51 Fax +41 71 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Departement Bau und Vo lkswirtschaft, 9102 Herisau

Dölf Biasotto Landammann

Herisau, 22. November 2022/PLu/RMa

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Gemeinde Herisau: Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Egg Geringfügige Anpassung; Genehmigung

A.

Sachverhalt

1. Die Gemeinde Herisau besitzt die ehemaligen Schwimmbadquellen Egg, welche mit Grundwasserschutzzonen geschützt sind. 2. Das ehemalige Restaurant Egg soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die Abgrenzung der Wohnzone W2 führt aktuell über mehrere Eckpunkte der bestehenden Parzellengrenze entlang. Zur Sicherstellung einer zweckmässigen Bebauung soll die Zonengrenze zwischen W2 und Landwirtschaftszone begradigt werden. Dafür möchte die Gemeinde Herisau den Zonenplan Nutzung anpassen. 3. Voraussetzung für die Zonenplanänderung ist eine Anpassung der Grundwasserschutzzonen Egg in Bezug auf die Schutzzonengrenze S2/S3 im betroffenen Perimeter. Mit der geplanten Anpassung der Grundwasserschutzzonen Egg soll die Schutzzone S2 etwas verkleinert und die Schutzzonengrenze S2/S3 auf die zukünftige Parzellengrenze 2372/4910 gelegt werden. 4. Eingereichte Unterlagen: - Antrag der Gemeinde Herisau zur Genehmigung der angepassten Grundwasserschutzzonen Egg vom -

15. August 2022 Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg , Parz. Nr. 4910, Plan 1:1000 (rechtskräftige Grundwasser-

-

Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg, Planungsbericht vom 25. Juli 2022

schutzzonen / Änderung) vom 25. Juli 2022

5. Verfahren: Beschluss Gemeinderat Herisau :

22. Mai 2018 (Planauflage)

Öffentliche Planauflage vom:

4. Juni 2018 - 3. Juli 2018

Einspracheverfahren erledigt am:

22. April 2022

Genehmigungsantrag vom:

15. August 2022

Seite 1/3

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Appenzell Ausserrhoden

VJ!R

B.

Erwägungen

1. Gemäss Art. 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) scheiden die Kantone Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen aus. Sie legen die notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest. 2. Gemäss Abs. 2 desselben Artikels obliegt es den Eigentümern der Grundwasserfassungen, die Grundlagen für die sachdienliche Abgrenzung der Schutzzonen zu beschaffen, die erforderlichen dinglichen Rechte zu erwerben und allfällige Entschädigungen für Eigentumsbeschränkungen auszurichten. 3. Nach Art. 71 Abs. 4 des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) ist das Departement Bau und Volkswirtschaft zuständig für den Erlass von Grundwasserschutzzonen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 71 Abs . 2 und Abs . 3 UGsG. Für die Behandlung von Einsprachen gegen Schutzzonenpläne und -reglemente ist ebenfalls das Departement Bau und Volkswirtschaft zuständig (Art. 71 Abs. 3 UGsG) . 4. Für die geplante Anpassung der Grundwasserschutzzonen Egg wurden die Vorgaben der Eidgenössischen Gewässerschutzverordnung und der Wegleitung Grundwasserschutz berücksichtigt. Die rechtskräftige praktische Umgrenzung der Grundwasserschutzzonen wurde, wie gemäss Wegleitung Grundwasserschutz (S. 42) empfohlen, so gelegt, dass sie im Gelände einfach erkannt wird . Die praktische Umgrenzung umhüllt die hydrogeologische Umgrenzung und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Geländestrukturen, Grundstücksgrenzen, Bauten und Anlagen, Waldränder. Sie stellt im Schutzzonenplan die rechtskräftige Abgrenzung dar. 5. Mit der geplanten Begradigung der Zonengrenze W2 I Landwirtschaftszone und der damit einhergehenden Anpassung der Parzellengrenze 2372/4910 wären die Grundstücksgrenzen im betroffenen Bereich nicht mehr berücksichtigt. Zu prüfen war also, ob mit der geplanten Änderung der Grundwasserschutzzonen Egg die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung eingehalten werden. Die Wegleitung Grundwasserschutz (S . 42) hält zur Festlegung der praktischen Umgrenzungen von Grundwasserschutzzonen wie oben zitiert fest, dass diese die hydrogeologische Umgrenzung umhüllt. Diese Anforderung wird auch mit den angepassten Grundwasserschutzzonen Egg erfüllt. Wären die geplanten Anpassungen schon bei der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen Egg bekannt gewesen, hätte man die Schutzzonengrenzen bereits damals so festgelegt, wie es mit der geplanten Anpassung der Grundwasserschutzzonen nun vorgesehen ist. Der Anpassung der Grundwasserschutzzonen Egg kann dementsprechend zugestimmt werden .

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Appenzell Ausserrhoden

C.

Entscheid

1.

Die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Egg werden im Sinne der Erwägungen angepasst.

2.

Die Gewässerschutzkarte Herisau wird angepasst.

3.

Anmerkung im Grundbuch.

4.

Mitteilung im Amtsblatt und an: Grundbuchamt Herisau, Poststrasse 6, Postfach 1160, 9100 Herisau ** Gemeinderat Herisau* Amt für Umwelt**

Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung mit Rekurs an den Regierungsrat (Adresse: Kantonskanzlei, 9102 Herisau) weitergezogen werden. Die schriftliche Rekurseingabe hat einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist dem Rekurs beizulegen (Art. 30 und 35 des Gesetzes über die Verwa ltungsrechtspflege, bGS 143.1).

Versandt am:

2 4, Nov. 2022

Freundliche Grüsse

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! /~ )--" ' Dölf Biasotto, Landammann

Beilagen: - Dossier Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg *

- 1 Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg, Parz. Nr. 4910, Plan 1:1000 (rechtskräftige Grundwasserschutzzonen / Änderung) vom 25. Juli 2022 mit Genehmigungsvermerk - 1 Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg, Planungsbericht vom 25 . Juli 2022

** - 1 Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg, Parz. Nr. 4910, Plan 1:1000 (rechtskräftige Grundwasserschutzzonen / Änderung) vom 25. Juli 2022 mit Genehmigungsvermerk - 1 Anpassung Grundwasserschutzzonen Egg, Planungsbericht vom 25 . Juli 2022 - Grundbuchanmeldung zuhanden des Grundbuchamtes Herisau

0 Plu

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CH131_02_P_Egg, 2022.pdf

Änderung

N D E

G E M E

H E R 1

Ausschnitt rechtskräftige Gewässerschutzkarte

s A u I I ! 1

S3

S3

Ganzen Text zeigen

25. Juli 2022

Projekt Nr. 007.3.044 / AM

Egg Anpassung Grundwasserschutzzone Egg Parz. Nr. 4910

Egg

1 :1000

S2

4910

Vom Gemeinderat beschlossen am: 22. Mai 2018 Der Gemeindepräsident

Amtliche Vermessung LV95: Stand Januar 2017, Geoinlo AG Höhenkurven Äquidislanz 1m LV95: Stand Januar 2017, GeoinfoAG

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Festlegungen 01 ------10_

Öffentliche Planauflage: 04. Juni 2018 bis 03. Juli 2018

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Vom Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserhoden genehmigt am:

□o• B~otto, Regierungsrat

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ERR Raumplan e r AG

Teufener Strasse 19 1 9001 St.Gallen I T +41 (0)71 227 62 62 1 [email protected] I www.err.ch

2 2, NOV, 2022

S3

Grundwasserschutzzone 3

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4910

Amllich.e Vermessung LV95: St and Januar 2017, Geoinfo AG Höhenkurven Äquidistanz 1m LV95: Stand Januar 2017, Geoinfo AG

Festlegungen

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S2

Grundwasserschutzzone 2

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Grundwasserschutzzone 3

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