Waldfeststellung 1995-05-04
Statische Waldgrenze · Schwellbrunn
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Schwellbrunn
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Raum und Wald
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 04.05.1995
- In Kraft seit
- 04.05.1995
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Schwellbrunn mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
CH157_03_VF_Waldfeststellung 1995-05-04.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
Forstdirektion 9102 Herisau 2
Kanton Appenzell A.Rh.
NNNNNNINNLNNNNNNNN Regierungsgebäude
Telefon 071/53 61 11 Herisau, 4. Mai 1995 Telefax 071/52. 1277 .
Gemeinde Schwellbrunn; Waldfeststellungsverfügung im Bereich von Bauzonen
Am 11. Mai 1994 wurden in Schwellbrunn die vom Oberforstamt geprüften Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen öffentlich aufgelegt (ABl 1994, 396). Nachdem keine Einwendungen dagegen erhoben wurden, wird gestützt auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Art. 4 lit. i Verordnung zum Forstgesetz (bGS 931.11)
von der Forstdirektion verfügt:
1. Die Wäldgrenzen im Bereich der Bauzonen werden gemäss dem Waldgrenzenplan 36.3-01/018 vom 28. April 1994 festgelegt. ' \
Ganzen Text zeigen
2. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung Rekurs an den Regierungsrat, Kantonskanzlei, 9102 Herisau, erhoben werden.
Forstdirektion von Appenzell A.Rh.
st Graf/ Regierungsrat
Auszugan alle Grundeigentümer (mittels Publikation im Amtsblatt) Forstdirektion Oberforstamt Planungsamt Gemeinderat Schwellbrunn (2 Expl.)
Versandt am