Waldfeststellung 1995-07-11

Statische Waldgrenze · Schönengrund

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Schönengrund
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Kanton
Behörde
Amt für Raum und Wald
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
11.07.1995
In Kraft seit
11.07.1995

Karte

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Text

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sa III

ll

INN

Kanton Appenzell A.Rh.

Regierungsgebäude Telefon 071/5361 11 Herisau, 11. Juli 1995 Telefax 071/52 12 77 L.

12. JuLl 1995

Gemeinde Schönengrund Waldfeststellungsverfügung im Bereich von Bauzonen

]

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Am 24. Mai 1995 wurden in Schönengrund die vom Oberforstamt geprüften Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen öffentlich aufgelegt (Amtsblatt 1995, 449). Nachdem keine Einwendungen dagegen erhoben wurden, wird gestützt auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Art. 4 lit. i Verordnung zum Forstgesetz (bGS 931.11)

von der Forstdirektion verfügt:

1. Die Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen werden gemäss dem Waldgrenzenplan 2308/5/1a vom 3. Mai 1994 festgelegt.

2. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung Rekurs an den Regierungsrat, Kantonskanzlei, 9102 Herisau, erhoben werden.

Forstdirektion von Appenzell A.Rh.

N, Erpst Graf, Regierungsrat

Auszugan alle Grundeigentümer (mittels Publikation im Amtsblatt) Forstdirektion Oberforstamt Planungsamt Gemeinderat Schönengrund (2 Expl.) x RD, 2 Expl.

Versandt af. ui 1995