Waldfeststellung 1997-08-11
Statische Waldgrenze · Reute
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Reute
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Raum und Wald
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 11.08.1997
- In Kraft seit
- 11.08.1997
Karte
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Text
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Oberforstamt 9053 Teufen
Kanton Appenzell A.Rh.
NN)
Telefon 071/333 14 80 Telefax 071/333 14 80
Herisau, 11. August 1997 L.
Gemeinde Reute y Waldfeststellungsverfügung im Bereich von Bauzonen
Am 23. April 1997 wurden in Reute die vom Oberförster geprüften Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen öffentlich aufgelegt (Amtsblatt 1997, 316). Nachdem keine Einwendungen dagegen erhoben wurden, wird gestützt auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Art. 7 der Verordnung zum kantonalen Waldgesetz (bGS 931.11) -
vom Oberforstamt verfügt:
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1. Die Waldgrenzen im Bereich der Bauzonen werden gemäss den Waldgrenzenplänen 1:1000 Mohren Haslet, Mohren Mitte, Dorf Hinterdorf, Dorf Mitte, Dorf Unterdorf, Schachen Bildtobel und Schachen Ost vom 17. Januar 1997 festgelegt.
2. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung Rekurs an die Forstdirektion, Herrn Regierungsrat Ernst Graf, Gmeindweg 6, 9410 Heiden, erhoben werden.
Oberforstamt von Appenzell A.Rh.
Dr. Peter Ettlinger, Oberförster
Auszugan alle Grundeigentümer (mittels Publikation im Amtsblatt) Forstdirektion Oberforstamt ° Planungsamt Gemeinderat Reute (2 Expl.) Planpartner St. Gallen AG, Grossackerstrasse 15, 9000 St. Gallen
Versandt am 12. Aus. 1997