Teilzonenplan Bächli Parz. Nr. 171

Nutzungsplan · Teufen

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Teufen
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
13.08.2002
In Kraft seit
13.08.2002

Karte

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CH73_08_GE_Teilzonenplan Bächli Parz. Nr. 171.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Protokoll des Regierungsrates

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13. August 2002

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c o c (U Y Veränderte Waldabgrenzung auf Parzelle 171 Bächli, Gemeinde Teufen; Genehmigung des Teilzonenplanes

1. Sachverhalt Gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG, SR 921.0) sind anhand von rechtskräftigen Waldfeststellungen entlang den Bauzonen die Waldabgrenzungen festzulegen. Das entsprechende, nach lnkrafttreten des WaG seit 1994 gemeindeweise in Appenzell A.Rh. vorgenommene Waldfeststellungsverfahren kam in der Gemeinde Teufen anfangs 1995 zum Abschluss. Etwas später musste dort unterhalb des Zivilschutzzentrums die weitgehend mit Wald bestockte ehemalige Deponie Bächli saniert werden. Dies bedingte eine Rodung des im Laufe der Jahre auf der früheren Schutthalde herangewachsenen Waldes. Nach Beendigung der Sanierung wurde mit der Ersatzaufforstung im obersten Bereich der neu angelegten Halde auf der gemeindeeigenen Parzelle 171 Bächli eine Fläche von knapp 7 Aren nicht mehr angepflanzt, da es zweckmässig erschien, dort einen Kompostierplatz einzurichten. Der fehlende Realersatz erfolgte stattdessen auf der wesflich anschliessenden, ebenfalls im Eigentum der Gemeinde stehenden und ausserhalb der Bauzone gelegenen Parzelle 620 Einsamkeit.

Die auf Parzelle'171 eingetragene Waldabgrenzungslinie stimmte nun mit den tatsächlichen Verhältnissen im Gelände nicht mehr überein. lm Rahmen einer geringfügigen Anderung entsprechend Art. 51 Abs. 3 des kantonalen Einführungsgesetzeö zum näümplanungsgesetz (EGRPG; bGS 721.1) wurde für Parzelle 171 ein Teilzonenplan Bächli

ausgearbeitet. Er enthält den veränderten Verlauf der festgelegten Waldgrenze samt der dadurch entstandenen Verschiebung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und des Waldes. Das Oberforstamt überprüfte die im Plan eingetragene Waldabgrenzung am 15. Juli '1999, und der Gemeinderat Teufen genehmigte den Teilzonenplan Bächli am 24. August 1999. Vom L September bis zum7. Oktober 1999 lag der Plan öffentlich auf. Es erfolgten keine Einsprachen. Die Gemeindekanzlei Teufen sandte darauf die Planunterlagen ans Ober-forstamt zur Weiterleitung an den Regierungsrat. UnglÜcklichenveise blieben die Akten seither beim Oberförster liegen, bis kürzlich eine Anfrage des Gemeindeschreibers von Teufen erfolgte. Daher erhält der Regierungsrat die inzwischen vom Oberforstamt nochmals unterzeichneten Planunterlagen mit einel erheblichen zeitlichen Verzögerung.

-22. Erwägungen Ursprünglich war vorgesehen, die 54 Aren umfassende Rodung für die Sanierung der Deponie Bächli nach Abschluss der Arbeiten flächengetreu wieder aufzuforsten, Durch die Entfernung der schadstoffhaltigen Ablagerungen und die anschliessende erneute überschüttung des Tobelhanges wurde der Geländeverlauf verändert. Unterhalb des Zivilschutzzentrums bei der bereits bestehenden Kompostieranlage verschob sich die Hangkante um rund 10 m nach Süden. Die Kompostfläche sollte dringend vergrössertwerden. Deshalb lag es auf der Hand, das neu gewonnene ebene Gelände dazu zur Verfügung zu stellen und den entsprechenden Teil der Ersatzaufforstung auf der westlich angrenzenden Parzelle 620 zu leisten. Die Rodungsbedingung eines Realersatzes an Ort und Stelle wurde damit gleichwohl erfüllt. Statt die Angelegenheit im Herbst 1999 weiter zu behandeln, legte sie der Oberförster zu den Akten. Da seit der Einführung des kantonalen Waldgesetzes vom 28. April 19g6 das Oberforstamt und nicht mehr die Forstdirektion für den Vollzug von Waldfeststellungen zuständig ist, unterzeichnete er nun auch die Verfügung der damals nicht angefochtenen Waldabgrenzung. Die Baudirektion unterstützt die Genehmigung des geänderten Teilzonenplanes Bächli.

3. Beschluss des Regierungsrates Der Teilzonenplan Bächli, Gemeinde Teufen, mit der neu festgelegten Waldabgrenzung auf Parzelle 171 und der damit verbundenen Anderung bei der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und beim Wald wird genehmigt. Amtsblatt

Auszug an

Direktion für Landwirtschaft und Forstwesen Baudirektion Sekretariat Baudirektion Oberforstamt Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner, Kasernenstr. 39, 9102 Herisau Gemeinderat Teufen *

.) Beilagen:

-

Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk Planungsbericht

Im Auftrag des Regierungsrates Der Batschreiber:

Versandt am

| 6, Aug, ZOO2

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