Quartierplan Holderen-Gartenstrasse

Nutzungsplan · Rehetobel

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Rehetobel
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
03.01.1978
In Kraft seit
03.01.1978

Karte

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Text

Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. ) Januar L978

2

I

Gemeinde Rehetobel; Quartj-erplan Hold.eren-Gartenstrasse : Genehmigung/nnttassung aus dem provisorischen Schutzgebiet

(VgL, Trakt, Nr, l-19 vom 7, Juni 1977) \ Mit Protokol-lauszug vom J, Oktober fgTT ersucht der Gemej-nderat Rehetobel um d,ie Genehmigung des Quqiüilerplans Holderen-Gartenstrasse und d.ami-t Lrrp die Entlassung'einer Teilfläche aus dem provisorischen Schutzgebiet (Ungebungsschutz, Bauverbot),

Die Bqqli-rektion nimmt d,azu J-m wesentl-ichen wie folgt Stellurig: J-, Die Gemeinde als Eigenti.imerin d.es entsprechenden Grund.stücks hatte ursprünglich vorgesehen, den Quartierplan ledigl-ich in prJ-vatrechtlichen Formen zu erlassen, Diesem Vorgehen und elnem entsprechend"en Antrag um Entlassung aus dem provisorischen Schutzgebiet verwei-gerte der Reglerungsrat jedodn am 7. Juni L977 die Genehmigung mit der Begründ"ung, d.ass ein Quarti-erplan sowohl hinsichtl-ich seines Inhaltes wie auch des Verfahrens ausschl-iesslich durch d"as öffentl-iche Recht bestimmt wird und die Behörde somit nicht befugt ist, entsprechende Vorschriften

auf privatrechtllchem lüege durchzus et,zen,

2. Der Quartierplan ist inzwischen öffentl-ich aufgelegt und von den Stimmberechtigten der Gemeind"e RehetobeL am 25. September f977 mit 292 gegen 149 Sti-mmen angenormen word.en, Der Plan kann sowohl in sachlicher al-s auch in rechtl-icher Hinsicht als geni-igende Planung j-m Sinne von Art, I Abs, 2 d.es Bundesbeschlusses über d.ie befristete Verlängerung von Massnahmen auf d.em Gebiete der Raumplanung bezeichnet werden. Die detaill-ierten Sonderbauvorschriften des Quartierplans bed.euten einen wirksameren Umgebungsschutz al.s d.as Bauverbot auf Grund. des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung,

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Beschluss nach Antrag der Baudirektion

I. Der Quartierplan Hold.eren-Gartenstrasse mit Sonderbauvorschriften der Gemeinde Rehetobel wird genehmigt (Art. l_l_l Abs, 3 EG zum ZGB),

2

2. Die im beiliegend-en Pl-anausschnitt bezeichnete FJ-äche wird. aus d"em provisorischen Schutzgebiet

entlassen,

(Umgebungsschutz, Bauverbot)

Amtsblatt (Zifter t), Auszug an

land.ammannamt

Baudirektion

Kant, Planungsamt (2 Exp1, ) mit Beilagen I und 4 (mit Genehmigungsvermerk) sowie Beilage 2 Kant, Bauverwaltung (4 Expf, ) mit Beilage 2 wß" 4

mlt Genehmigungsvermerk ) Gemeinderat Rehetobel- (2 nxpt,) mit Beil-age 1 (Z nxpl,) und 4 (mit Genehmigungsvermerk) sowie Beilage 2 (

Delegierter f,ür Raumplanung, Bernrmit Beil-age 4

lm ,Auftrag des Regierungsrafes Der RafscArefber: I