Quartierplan Hüseren
Nutzungsplan · Rehetobel
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Rehetobel
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 12.07.1988
- In Kraft seit
- 12.07.1988
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Rehetobel mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
CH73_13_GE_Quartierplan Hüseren.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH. 12
Juli
1
988
N.
Gemeinde Rehetobel; Genehmigung des Quartierplanes Hüseren
der Baudirektion vom 21. Juni 19BB ist zu entnehmen: Mit Protokol-lauszug vom 5. Maj- 1988 ersucht der Gemeinderat Rehetobel um die Genehmigung des Quartierplanes Hüseren. Dem Ber icht
Sachverhalt Das Quartierplangebiet liegt gemäss dem rechtskräftigen Bebautrng=plun vom 18. Dezember lggl in der Vüohn- und Gewerbezone mit Voisäfrriften der Wohnzone W2-3. Der Quartierplan bezweckt eine gut ins bestehende Orts- und Landsorgfältig gestaltete -eingepassteund Ueberbauung sowie eine zweckmässige Erscfräftsbita schliessung des-CeUietes. Er unterscheidet zwischen einem Baugeund einem biet A1 unä a2 für reine Wohnbauten (zweigeschossig) (dreigeschossig) mit Baugebiet B für Wohn- und Gewerbebauten entsprechenden Vorschrif ten.
Ganzen Text zeigen
Formell-e Rechtmässi keit
Der Quartierplan erfüIlt die Anforderungen gemäss Art . 2 Abs. 2 Auflage und und Art. 43 E-c zum RPG. Er wurde nach der öffentlichen '1988 an einer 1. Mai der Genehmigung durch den Gemeinderat am mit von diesen und Urnenabstimmung den Stimmbürgern unterbreitet (Art. Baureglement Abs. 5 35 275 Ja gegen Z1Z Nein angenömmen Rehetobel ) .
Materielle Rechtmässiqkeit Der Quärtierplan ist zweckmässig. Die im Rahmen der Vorprüfung verlängte Aenderung der Einfahrt der Erschliessungsstrasse i-n die Stäatsstrasse ist vorgenommen worden, und auch die zusätzlichen Empfehlungen wurden weitgehend berücksichtigt. Der Genehmigung des Quartierplanes steht deshalb sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht nichts mehr im Wege.
2
Beschluss nach Antraq der Baudirekti-on:
2
Der Quartierplan Hüseren, Rehetobel, wird genehmigt (Rrt" 50 Abs. 3 EG RPG). Für die Genehmigung wird eine Staatsgebühr von Fr. 200.-- erhoben (Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren).
Amtsblatt.
Auszug an
Baudirektion
Sekretariat der Baudirektion (2 Expl, ); Bei-lage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Rehetobel (4 expI. ); Beilagen:
2 Quartierpläne mit Genehmigungsvermerk
Rechnung
I
Versandt am 15, Juli
1988
m Auit rage c"l*s Pegierurngsrafes '
De, Rafschreih,+r i.V.: