Quartierplan Sonder

Nutzungsplan · Rehetobel

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Rehetobel
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
27.06.1978
In Kraft seit
27.06.1978

Karte

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Text

Protokoll des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. 27. Juni t97B

l- a.

Gemeind.e Rehetobel; Genehmi-gung d es Quartierplans Sond er Dem Bericht der Baudirektion vom 22.

Junl I97B ist zt) entnehmen:

Mit Schreiben vom Jl, Mai f978 ersucht d"er Gemeind.erat Rehetobelun di-e Genehmigung d"es Quartierplans Sonder. Der Quarti-erplan über das Grund.stück Nr. 222 ist in d,er.Zeit vom 29. März bis 28. April öffentlich aufgelegen. Die zwei während" d.ieser Frist ein-

gegangenen Einsprachen konnten bereinigt werd"en. An d"er Urnenabstimmung vom 28. Mai L97B wurdä d.er Quartierplan Sonder mit 389 Ja gegen 158 Nein angenommen.

Der Quartierplan l-egt d.ie Erschliessung d.er Parzelie I\Tr. 222 d.urch Baulinien fest und enthält zud.em Sond.erbauvorschriften, d.ie eine gu.te Binfügung der Bsuten bezwecken. Di-e Pa.rzell-e Nr. 222 hefindet sich innerhalb des rechtskräftigen Generellen Kanalisationsprojektes. .Im (noch nicht rechtskräftigen) Bebauungsplan der Gemeinde ist d.ie Parzelle Nr. 222 entlang d.er Staatsstrasse als Ivfohn- und Gewerbezone und im übrigen äl-s Ej-nfamilienhauszone vorgesehen. Der Quartierplan wurd"e vom Planungsamt und von d"er Bauverwaltung vorgeprüft. Der Strasseneinlenker in d"ie Staatsstrasse wurde von d.er Baudirektion mit entsprechend-en Auflagen gutgeheisben (Schreiben vom 7.4.L978 und" 18.5.fgZe). Die geplante Eischliessungsstrasse ist mi-t L5 % Steigung sehr steil. Unter Einbe.zug der benachbarten Parzelle Nr. 22L y1ätte gesamthaft eine zweckmässigere Erschli-essung mit besserer Ausnützung d.es Baulandes erreicht werden können. Eine gleichzeitige Ersc.hliessung d.er Payzell-e Nr. 22L ist jed"och nicht realislerbar. Ei-ne spätere Fortsetzung i-n Richtung Parzelle Nr. 22L wurd"e auf Verlangen des Planungsamtes im Detail studiert und. ist möglich. Unter d.iesen Umständ.en kann d"ie vorgesehene linienführung als zweckmässi-g erachtet werden. Beschluss: Der Quartierplan Sond.er mit Sond.erbauvorschriften wird genehmigt (nrt. 111 Abs. 5 EG zum ZGB).

Antsb]-att

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2-

Äuszug an

f.,and"ammannamt Baud irektion

Planungsamt (Z Expf.) mit 1 Expl. Quartierplan I : 500 mit Genehmigungsvermerk Bauverwal-tung (4 Oxpf . ) mit I Expl. AbstimmungspubJ-ikation Gemäinderat Rehetobel (2 Expr. ) mit 1 Expl. Quar'

tierpl-an 1:500 mit Genehmigungsvermerk

lm Auflrag des Reederungsrafes Eer Rafscßrelöec

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